Update: 11. Januar 2024
Dass bei einem Erbfall unbekannte Konten auftauchen, ist keine Seltenheit. Problematisch wird es, wenn sich diese als Schwarzgeldkonten erweisen. In diesem Fall sollten Erben so schnell wie möglich handeln. Wir zeigen Ihnen, was im Falle von Schwarzgeld bei Erbschaften zu tun ist.
Durch Erbe zum Steuerhinterzieher?
Wird beim Nachlass entdeckt, dass der Verstorbene Konten im Ausland, z.B. in der Schweiz, hatte, um den Steuern in Deutschland zu entgehen, so werden Sie als Erbe nicht dafür haftbar gemacht. Sie sind auch nicht dazu verpflichtet, nach weiteren Schwarzgeldkonten zu forschen.
Trotzdem bedeuten derartige Funde eine große Belastung, denn Sie müssen die Steuerhinterziehung so schnell wie möglich dem Finanzamt mitteilen (in Form der Erbschaftssteuererklärung) und die Steuerschulden begleichen. Kommen Sie dem nicht nach, können Sie als Erbe selbst der Steuerhinterziehung bezichtigt werden. Auch falsche Steuererklärungen des Verstorbenen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen bzw. diese korrigieren. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag „Welche Steuerpflicht hat man als Erbe?“
Wer bisher die Schwarzgeldkonten aus der Erbschaft dem Finanzamt verschwiegen hat, kann trotzdem noch straffrei ausgehen, nämlich durch die Selbstanzeige.
Zeit für die Meldung ans Finanzamt
Das Gesetz sieht nicht nur eine Pflicht darin, dem Finanzamt Mitteilungen über Schwarzgeldkonten bzw. falsche Steuererklärungen zu machen. Der Erbe muss auch „frei von schuldhaftem Zögern“ handeln, sprich: möglichst sofort, nachdem er von der Steuerhinterziehung erfahren hat. Genaue Angaben, wie lange man als Erbe Zeit hat, gibt es nicht, Sie sollten aber nicht mehr als einen Monat verstreichen lassen.
Auch wenn die Erbschaftssteuer bereits festgesetzt wurde, haben Sie die Pflicht, bei der Entdeckung von Schwarzgeldkonten diese unverzüglich dem Finanzamt zu melden.
Komplexe Verbindung aus Erbrecht und Steuerrecht
Müssen Sie als Erbe über die Erbschaftssteuererklärung dem Finanzamt Mitteilung über Steuerhinterziehungen des Verstorbenen machen, so ist das mit sehr umfangreichen Anzeige- und Erklärungspflichten verbunden. Da hier sowohl das Erbrecht als auch das Steuerrecht eine Rolle spielen, kann das für Laien sehr schwierig werden und im Endeffekt sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn aus Unwissenheit falsche Angaben gemacht oder Angaben weggelassen werden.
Sie sollten daher in diesen Fällen auf die Hilfe eines Anwalts zurückgreifen, der auf derartige erbrechtliche und steuerrechtliche Angelegenheiten spezialisiert ist.