Rechtsanwalt Erwin Glaab

Rechtsanwalt Erwin Glaab
Rechtsanwalt und Steuerberater Erwin Glaab

 

Rechtsanwalt Erwin Glaab

geb. 29.09.1961

Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachberater für internationales Steuerrecht


Beruflicher Werdegang:

Steuerliche Ausbildung bei der deutschen Tochter von coopers & lybrand, einer der damals sechs großen („big six“) Steuerberatungs- / Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsgesellschaften.

Später Wechsel zu einer – im Wirtschaftsstrafrecht bundesweit agierenden – mittelgroßen Anwaltskanzlei (Dr. Rückel & Coll., München); in dieser Kanzlei ausschließlich zuständig für Vertretungen in Steuerstrafverfahren gegenüber der Bußgeld – und Strafsachenstelle oder der Steuerfahndung und deren fiskalische Behandlung.

Tätigkeitsschwerpunkte:

Bereich Steuern:

Steuerstrafverfahren:

Wir bearbeiten – gerade wegen der aktuell angekündigten Durchsuchungen durch Beamten der Zollstellen – in steuerlicher und steuerstrafrechtlicher Hinsicht entsprechende Stifungskonstruktionen in Liechtenstein. Solche Familienstiftungen können oft – insbesondere bei entsprechenden Treuhandkonstruktionen – mit erträglicher Steuerbelastung aufgelöst werden. Aus strafrechtlicher Sicht ist bei adäquatem, rechtzeitigem Handeln die Straffreiheit regelmäßig noch zu erlangen.

Vertretung von Mandanten in  Steuerstrafverfahren gegenüber der Bußgeld – und Strafsachenstelle und / oder Steuerfahndungsstelle des Finanzamts mit dem Schwerpunkt der Regulierung der Angelegenheit im finanzbehördlichen Verfahren, also im Wege der tatsächlichen Verständigung oder durch eine Selbstanzeige.

Häufige Vertretung von Erben in Erbfällen mit „steuerlicher Berührung“. Hintergrund ist dabei, dass der Erblasser seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. In diesen Fällen trifft die Erben bei Kenntnis oder Kennenmüssen eine Berichtigungspflicht, deren Verletzung ebenfalls steuerstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Unsere Kanzlei bereinigt derartige, regelmäßig schwierige Fallkonstellationen sowohl mit Wirkung für den Erblasser, als auch den Erben sowohl in steuerlicher, als auch in steuerstrafrechtlicher Hinsicht.

Umfangreiche Vertretungen gegenüber der Steuerfahndung bei Annahme einer sog. Domizilgesellschaft durch die Finanzverwaltung. In diesen Fällen, die regelmäßig in der Schweiz und in Liechtensein auftreten, versucht die Finanzbehörde, die Ergebnisse der angeblichen Briefkastenfirma sowohl steuerlich, als auch steuerstrafrechtlich unmittelber den Betroffenen zuzurechnen. Gerade in diesen Fällen, die aufgrund der Auslandsberührung für die Finanzbehörden kaum erschöpfend ermittelt werden können, kann eine Vertretung besonders effektiv sein.

Häufig werden wir auch während einer laufenden Betriebsprüfung eingeschaltet. Gelegentlich hegen die Betriebsprüfer im Laufe einer Betriebsprüfung einen steuerstrafrechtlichen Verdacht und geben diesen dem Betroffenen bekannt. Damit ändert sich die Rechtsstellung des Betroffenen, der nun einer steuerstrafrechtlichen Beratung / Vertretung bedarf.

Häufig werden wir auch von Steuerberatern eingeschaltet, die natürlich wenig Erfahrung und – ausbildungsbedingt – auch Kenntnisse bei steuerstrafrechtlichen Vertretungen aufweisen. Darüber hinaus kann eine gleichzeitige Vertretung in den steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten mit den steuerlichen Pflichten eines Steuerberaters unvereinbar sein.

Zahlreiche Betreuungen und Abwicklungen von sog. Bankenverfahren, also Geld – oder Wertpapiertransfers ins benachbarte Ausland in der Regel zur Vermeidung des Einbehalts der Zinsabschlagsteuer ab 1993. Verfolgung und gerichtliche Durchsetzung von Steueransprüchen im Verwaltungsverfahren (Einspruchsverfahren) und vor den Finanzgerichten.

Aufgrund des zum 01.01.2004 eingeführten StraBEG, also dem Gesetz über die strafbefreiende Erklärung, wurden mehrere Steueramnestien abgewickelt. Sachverhalte mit Auslandsberührung, z. B. bei der Amnestierung der Einkünfte im Rahmen einer Stiftung in Liechtenstein, waren dabei häufig.

Die Milderung der steuerlichen Folgen nach der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens oder der Abgabe einer Selbstanzeige stellen einen wichtigen Aspekt der Beratung dar. Naturgemäß schlägt ein Erfolg bei der Durchsetzung einer niedrigeren Steuer unmittelbar auf das Steuerstrafverfahren durch.

Bereich Recht:

Schwerpunktmäßige Bearbeitung von Haftungsfällen bei Kapitalanlagen mit Zielrichtung Anlagevermittler – / berater, insbesondere aber auch finanzierende / beratende Banken, sowie Prospekthaftungsfälle etc.. Beinhaltet sind dabei beispielsweise auch Probleme im Bereich von Börsen(termin)geschäften, aber auch fehlerhafte Vermittlungen und Finanzierungen von Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen wie geschlossene Immobilienfonds oder Bauherrenmodelle.

Beratung mit Ausarbeitung, Korrektur von Übertragungsverträgen, wie z.B. Schenkung von Immobilien zu Lebzeiten mit entsprechenden Gestaltungsvarianten (Nießbrauch, lebenslängliches dingliches oder obligatorisches Wohnrecht, Schuldübernahme, Verpflichtung zur Pflege des Übertragenden, Leibrente, dauernde Lasten etc.). Vorgezogene Vermögensübertragungen oder solche zur Übergabe des Lebenswerkes, z.B. Unternehmens an einen geeigneten Nachfolger werden in der Regel zur Steueroptimierung bei Ertragsteuern, Erbschaft – und Schenkungsteuern vorgenommen.

Verfolgung und gerichtliche Durchsetzung allgemeiner zivilrechtlicher Zahlungsansprüche und Abwehr derselben.