Kapitalanlagerecht München

Kapitalanlagerecht München

Der Kapitalmarkt ist durch seine zahlreichen Untermärkte und die damit verbundenen Kapitalmarktgeschäfte äußerst komplex. Ebenso komplex ist das Kapitalanlagerecht, das sich mit allen rechtlichen Fragestellungen rund um mittel- und langfristige Kapitalanlagen befasst. Probleme zwischen Anlegern und Anlageberatern/-vermittlern entstehen vor allem dadurch, dass Anlegern häufig das Fachwissen zu den Anlageprodukten fehlt und dies von den Anbietern/Vermittlern als Vorteil genutzt wird.

Mein Hauptvertretungsbereich als Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht in München ist der Anlegerschutz, d.h. ich vertrete die Interessen geschädigter Kapitalanleger. Hierbei geht es schwerpunktmäßig um die Bearbeitung von Haftungsfällen bei Kapitalanlagen mit Zielrichtung Anlagevermittler/-berater, insbesondere aber auch finanzierende/beratende Banken und Prospekthaftungsfälle.


Kapitalanlagerecht: Wann sollte ich einen Anwalt um Rat bitten?

Betroffene merken meist zu spät, dass die Kapitalanlage nicht die Erwartungen bzw. „Versprechungen“ der Anlageberater oder -vermittler erfüllt oder dass generell etwas an der Kapitalanlage unseriös erscheint. Da Vermittler/Berater rechtlich zu einer vollumfänglichen Beratung zur Kapitalanlage verpflichtet sind, ist es jedoch unter Umständen möglich, Schadenersatz zu fordern. Immerhin verlassen sich die meisten Anleger auf die Kompetenz des Finanzberaters.

Wenn Sie also das Gefühl haben, falsch oder unzureichend zu den Risiken beraten worden zu sein, sollten Sie sich auf jeden Fall an einen Anwalt für Kapitalanlagerecht wenden.


Sie möchten eine Einschätzung zu einer bestimmten Kapitalanlage? Gerne stehe ich Ihnen für eine erste Einschätzung zur Verfügung.


Was versteht man unter Kapitalanlagerecht bzw. Kapitalmarktrecht?

Das Kapitalanlagerecht ist ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet, das sich mit den Normen und Gesetzen, die die Emission und den Handel von Anlageformen zum Gegenstand haben befasst. Dabei beruft sich das Kapitalanlagerecht auf zahlreiche Gesetze, wie z.B.:

  • Aktiengesetz
  • Wertpapierhandelsgesetz
  • Börsengesetz
  • Investmentgesetz

Neben den Vertragsverhältnissen zwischen Anleger und Unternehmen betrifft das Kapitalanlagerecht auch Verträge, die zwischen den Anlegern und den Parteien geschlossen werden, die für die Anbahnung und Betreuung der Finanzgeschäfte zuständig sind.

Als Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht unterstütze ich meine Mandanten in allen Rechtsfragen rund um das Thema Kapitalanlage. Dazu gehört bspw. die Emission der Kapitalanlagen sowie die Rechte und Pflichten, die mit dem Handel verbunden sind. Gerade weil die Finanzmärkte und Finanzprodukte sehr komplex sind, ist die Expertise durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt auf jeden Fall empfehlenswert.

Was gehört zu Kapitalmarktgeschäften?

Der Kapitalmarkt bietet zahlreiche Möglichkeiten, Angebot und Nachfrage nach mittel- und langfristigem Kapital zusammenzuführen. Für Kapitalgeber und Kapitalnehmer gibt es beispielsweise folgende Finanzierungsprodukte:

Börsennotierte Anlageprodukte

Unter diesen Begriff fallen alle an Börsen handelbaren Anlageprodukte. Dazu gehören z.B.:

  • Aktien
  • Anleihen
  • Derivate

Mit den verschiedenen Anlageprodukten sind wiederum verschiedene Rechte verbunden wie etwa Forderungsrechte, Beteiligungsrechte oder Optionsrechte.

Investment- und Immobilienfonds

Investmentfonds zeichnen sich dadurch aus, dass eine Investmentgesellschaft von mehreren Anlegern Geld einsammelt und dieses in verschiedene Wertpapiere oder Objekte anlegt, z.B. in Aktien, Anleihen oder Immobilien. Durch die Verteilung auf mehrere Anlageprodukte wird auch das Risiko verteilt.

Investmentfonds werden in offene und geschlossene Fonds unterteilt:

Offene Fonds Geschlossene Fonds
Investmentfonds, bei denen die Anzahl der Anteile nicht begrenzt ist und bei Nachfrage laufend neue Anteile ausgegeben werden. Die Fondsgesellschaften sind verpflichtet, die Anteile jederzeit wieder zurückzunehmen. Sie werden an der Börse gehandelt. Investmentfonds, bei dem eine feststehende Anzahl von Zertifikaten oder eine feststehende Kapitalsumme eingeworben wird, ohne dass Fondsanteile an den Fonds selbst zurückgegeben werden können. Sie werden nicht an der Börse gehandelt. Die Beteiligung der Kapitalgeber ist unternehmerisch orientiert.

Immobilienfonds zählen zu den klassischen Investmentfonds und ermöglichen Investitionen am Immobilienmarkt, ohne selbst Immobilien zu besitzen oder instand halten zu müssen.

Leasing-Fonds

Mit einem Leasingfonds wird Kapital eingesammelt, um ein Investitionsobjekt zu finanzieren – eine Immobilie oder ein anderer Sachwert, der vermietet werden kann. Danach erhalten Dritte das Objekt über einen Leasingvertrag. Anleger profitieren von den Leasing-Raten sowie vom Verkaufserlös nach Ablauf der Leasingzeit.

Beteiligung an Gesellschaften

Bei der Beteiligung an einer Publikums-Kommanditgesellschaft gibt es für die Anleger verschiedene Beteiligungsmöglichkeiten, z.B. Treuhand-Beteiligung, Kommandit-Beteiligung oder stille Beteiligung.

Bei einer stillen Beteiligung an einer Gesellschaft besitzt der Gesellschafter keine Rechtsfähigkeit, sie ist darauf ausgerichtet, dass einem Unternehmen Kapital gegen eine Beteiligung am Gewinn zugeführt wird. Die Stille Beteiligung ist eine sog. Innengesellschaft, die nach außen hin nicht in Erscheinung tritt, daher wird sie nicht ins Handelsregister eingetragen und es gibt auch keine gemeinsame Firmierung.

Zu unterscheiden sind überdies folgende Varianten bei der stillen Beteiligung:

Typisch stille Beteiligung: Der Gesellschafter ist nicht berechtigt, Kontrolle und Mitwirkung im Unternehmen auszuüben.

Atypisch stille Beteiligung: Der Gesellschafter besitzt Kontroll- und Mitwirkungsrechte am Unternehmen.

Grauer Kapitalmarkt

Als grauer Kapitalmarkt wird der unregulierte Kapitalmarkt-Bereich bezeichnet. Unreguliert bedeutet, dass die hier handelnden Unternehmen keine BaFin-Erlaubnis besitzen und das wiederum lockt viele unseriöse Anbieter an, die z.B. mit außergewöhnlich hohen Renditen locken. Auch für Fälle, die Geschäfte auf dem Grauen Kapitalmarkt beinhalten, können Sie sich mit mir als Anwalt für Kapitalanlagerecht in München auf einen Spezialisten verlassen, der sich mit den typischen Methoden des unregulierten Kapitalmarkts auskennt.


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Welche Pflichten und Haftungen gelten im Kapitalanlagerecht?

Der Kapitalmarkt beinhaltet eine Vielzahl sehr komplizierter Anlageprodukte, was wiederum für Privatanleger das Thema Kapitalanlage zusätzlich erschwert. Daher gibt es verschiedene Pflichten für die Anbieter und Anlagevermittler in Bezug auf die Beratung/Aufklärung sowie die Prospektierung der Anlageprodukte.

Anlageberatung und Anlagevermittlung

Die Basis hierfür bildet die Bond-Entscheidung des BGH vom 13.05.1993 (III ZR 25/92). Demnach wird zwischen Anleger und Berater/Vermittler immer dann ein konkludenter Auskunfts- und Beratungsvertrag geschlossen, wenn der Anleger eine sachkundige Beratung in Anspruch nimmt. Wichtig ist, dass sich der Berater/Vermittler als sachkundig bezeichnet oder ein wirtschaftliches Interesse hat und dass die Beratung für den Anleger eine hohe wirtschaftliche Bedeutung hat.

Prospekthaftung im Kapitalanlagerecht

Die Prospekthaftung bezieht sich auf die Forderung, dass Anleger den Prospektangaben vertrauen können müssen, da Prospekte zur Kapitalanlage zu den wichtigsten Informationsquellen für Anleger gehören. Unvollständige oder unzutreffende Angaben im Prospekt können demnach die Grundlage für Ansprüche aus Prospekthaftung bilden.

Wichtig ist zudem die Unterscheidung der Rechtsprechung nach Prospekthaftung im engeren und weiteren Sinn. Im engeren Sinn bezieht sich die Prospekthaftung auf die Personen, die unmittelbar für die Erstellung/Herausgabe der Prospektinformationen verantwortlich sind. Die Prospekthaftung im weiteren Sinn bezieht sich auf die Personen, die zwar nicht Herausgeber sind, sich aber im Rahmen ihrer Berater-/Vermittlerfunktion der Prospektinformationen bedienen.

Diese Anforderungen an die Haftung und Pflichten der Anbieter und Vermittler von Kapitalanlagen bietet Geschädigten unter Umständen die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Welche Unterstützung kann ich Ihnen als Anwalt für Kapitalanlagerecht bieten?

Die Unterstützung durch einen Anwalt für Kapitalanlagerecht ist vor allem für die Anleger relevant, die durch Finanzprodukte geschädigt wurden und dementsprechend Schadenersatz von den Anbietern/Vermittlern (z.B. von Banken) fordern. Weiterhin steht Ihnen meine Kanzlei für Kapitalanlagerecht in München natürlich auch vor der Entscheidung für eine Kapitalanlage zur Seite.

Meine Leistungen als Anwalt für Kapitalanlagerecht beinhalten u.a.:

  • Prüfung von und Unterstützung bei Schadensersatzforderungen gegen Vermögensverwalter, Anlageberater, Vermittler
  • rechtliche Prüfung auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bzgl. der Pflichten/Haftung von Vermittlern/Anbietern von Kapitalanlagen
  • Prüfung von Kapitalanlagen
  • Verhandlungen mit Banken/Sparkassen

Ob Sie durch Kapitalanlagen geschädigt wurden und Schadenersatz fordern oder die Prüfung einer bestimmten Kapitalanlage wünschen – mit meiner Kanzlei erhalten Sie stets eine kompetente Rechtsberatung zum Thema Kapitalanlagerecht. Jeder Fall wird individuell geprüft, um die Chancen auf Schadenersatz realistisch einschätzen und die richtigen Schritte ergreifen zu können.

Außerdem stehe ich Ihnen neben dem Kapitalanlagerecht auch in den Rechtsgebieten Erbrecht und Steuerstrafrecht in München zur Seite und unterstütze Sie in diesem Zusammenhang auch zum Thema Selbstanzeige.


Sie benötigen Hilfe zum Thema Kapitalanlagen? Dann zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt auf mit meiner Kanzlei für Kapitalanlagerecht in München!