Steuerrecht 2016 – Erhöhung von Grenzbeträgen

Steuerrecht 2016 - Freibeträge

Wie jedes Jahr gibt es auch 2016 zahlreiche Steuerrechtsänderungen bzw. -anpassungen, wobei diesmal vor allem Familien profitieren, bspw. durch einen höheren Kinderfreibetrag. Doch auch in vielen anderen Bereichen wurden die Grenzbeträge angepasst. Wir geben Ihnen einen Überblick, welche steuerlichen Grenzbeträge sich wie verändert haben.

Änderungen für Familien

Erhöhung des Kinderfreibetrags: In diesem Jahr erhöht sich der Freibetrag um 96 Euro und beträgt damit pro Kind für beide Elternteile 7.248 Euro.

Unterhaltskosten: Im Vergleich zu 2015 erhöht sich der Freibetrag für Unterhaltszahlungen bei volljährigen Kindern um 180 Euro und steigt damit auf 8.652 Euro. Voraussetzung, um die Unterhaltskosten als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen, ist jedoch die Angabe der Steuer-ID des Unterhaltsempfängers.

Änderungen für Unternehmen

Höhere Buchführungsgrenzen: Seit 2016 können Unternehmer bis zu einem Umsatz von 600.000 Euro bzw. einem Gewinn bis zu 60.000 auf die Buchführung verzichten und müssen lediglich eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen. Im Vergleich zu 2015 erhöht sich damit die Umsatzgrenze um 100.000 Euro, die Gewinngrenze um 10.000 Euro. Viele kleinere Gewerbetreibende profitieren also dieses Jahr von einem Bürokratie-Abbau.

Meldepflicht – höherer Schwellenwert für Existenzgründer: Existenzgründer müssen nun im Gründungsjahr keine Auskünfte mehr für Wirtschaftsstatistiken geben. Bleibt der Jahresumsatz in den darauffolgenden 2 Jahren bei 800.000 Euro oder weniger, besteht für die Gründer ebenfalls keine Auskunftspflicht, z.B. zum Dienstleistungsstatistikgesetz oder zum Handelsstatistikgesetz. Damit erhöht sich der Betrag im Vorjahresvergleich um 300.000 Euro.

Kapitalgesellschaften und Außenprüfung – neue Größenklassen: Wie oft und wie lang eine Außenprüfung stattfindet, ist von Umsatz und Gewinn des Betriebs abhängig. Diese Größenklassen haben sich 2016 genauso verändert wie die Größenklassen bei Kapitalgesellschaften. Bei Kapitalgesellschaften wirken sich die Klassen auf die Pflicht zur Aufstellung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen aus. Die ausführlichen Werte finden Sie unter den aktuellen Steuerinformationen des BdSt (auf Seite 4 und Seite 6 unten).

Änderungen für Rentner

Anstieg des Steueranteils: 2016 wird der Rentenanteil, auf den Steuern zu zahlen sind, von 70 auf 72 Prozent angehoben. Das gilt allerdings nur für Personen, die 2016 in Rente gehen, Bestandsrenten behalten die bisher festgesetzten steuerfreien Rentenanteile.

Weitere allgemeine Änderungen

Altersvorsorgeaufwendungen: 2016 können statt 80 Prozent 82 Prozent der Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Dadurch können dieses Jahr Alleinstehende 18.669 Euro und Ehepaare 37.338 Euro geltend machen.

Höherer Grundfreibetrag im Einkommenssteuergesetz: Der Freibetrag erhöht sich um 180 Euro auf 8.652 Euro.

Von Erwin Glaab

Rechtsanwalt und Steuerberater. Fachanwalt für Steuerrecht & Fachberater für internationales Steuerrecht

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