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Was passiert bei einer Ablehnung ?
Kosten bei einer Ablehnung
Ein Erbe kann ein großer Geldsegen bedeuten. Doch was ist, wenn der Verstorbene einen Berg an Schulden hinterlässt? Für Erben, die sich nicht genau informieren, kann eine Erbschaft einen bedeutenden finanziellen Schaden verursachen. Denn vielen ist gar nicht bewusst, dass auf sie, wenn sie das Erbe antreten, auch die Schuldenlast des Verstorbenen übertragen wird. Allerdings: § 1942 des BGB besagt, dass jeder Erbe die Möglichkeit hat, sein Erbe abzulehnen.
Wann ist es sinnvoll, mein Erbe auszuschlagen?
Es gibt viele Situationen, bei denen es Sinn macht, ein Erbe z.B. laut Testament auszuschlagen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Nachlass selbst überschuldet ist. Das Erbrecht ist hier präzise:
Denn Erben erben nicht nur das Vermögen, Gegenstände oder Immobilien, sondern auch die Schulden des Verstorbenen.
Außerdem kann eine Ablehnung des Erbes auch sinnvoll sein, wenn man zum Beispiel eine Immobilie erbt, die in einem sehr schlechten Zustand ist. Wenn die Sanierungskosten letztendlich höher sind als das Vermögen oder der Sachwert, können sich Erben dazu entscheiden, den Nachlass aus dem Testament abzulehnen.
Genau so kann es sein, dass Erben selbst verschuldet oder sogar privatinsolvent sind. In diesem Fall wird der Nachlass dazu verwendet, die Schulden der Erben zu tilgen. Viele Erben möchten das nicht, weil zum Beispiel die geerbte Immobilie im Familienbesitz bleiben soll. Allerdings sollten Erben sich unbedingt mit Ihrem Schuldnerberater zusammensetzten und prüfen, ob das Erbe nicht eine große Chance bedeuten kann. Mehr Infos zur Privatinsolvenz finden Sie übrigens in unserem Blogbeitrag: Steuererklärung bei Privatinsolvenz.
Ein weiterer Punkt der vielen nicht bewusst ist, ist die Erbschaftssteuer, die jeder, der Vermögen erbt, abtreten muss. Die Höhe der Erbschaftssteuer ist davon abhängig, wie hoch das Erbe ist und wie der Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen ist. Das ist zwar ein Aspekt, der selten dazu bewegt, das Erbe auszuschlagen, sollte aber dennoch im Hinterkopf behalten werden.
Was passiert, wenn ich mein Erbe ablehne?
Wenn Sie Ihr Erbe ausschlagen, schlagen Sie damit das gesamte Erbe aus, also auch sämtliche Nachlassgegenstände und vorhandenes Vermögen. Nur das Vermögen oder Erbgegenstände zu bekommen, aber sämtliche Erbschulden auszuschlagen, ist laut Gesetz nicht möglich.
Wenn Sie Ihr Erbe ablehnen, geht das Erbe weiter an den nächsten in der Erbfolge. Wenn alle Erbberechtigten das Erbe ablehnen, geht es schlussendlich an den Staat.
Vorraussetzungen damit man ein Erbe ablehnen kann
Es gibt zwei wichtige Vorraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Sie eine Erbschaft ablehnen können: Zum einen muss der Erblasser bereits verstorben sein und zum anderen muss der Erbe/die Erbin darüber informiert sein, dass eine letztwillige Verfügung existiert. Beachten Sie dabei, dass Sie nur offiziell benachrichtigt werden, wenn es eine letzwillige Verfügung gibt, die über den Pflichtteil hinaus geht. Oder wenn ein Erbberechtigter, der in der Erbfolge vor Ihnen steht, das Erbe bereits ausgeschlagen hat.
Fristen für eine Ablehnung
Ab der Eröffnung der letztwilligen Verfügung bzw. bei nahen Verwandten ab dem Todestag hat der oder die Erbberechtigte sechs Wochen Zeit, sich für oder gegen das Erbe zu entscheiden. Für Trauernde ist diese Situation natürlich nicht ganz einfach zu bewältigen, sollte jedoch ernst genommen werden, da die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, nach Ablauf dieser Frist erlischt. Nur in wenigen Fällen, zum Beispiel wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes im Ausland waren, wird die Frist verlängert.
Widerruf einer Erbschaft
Treffen Sie eine wohl überlegte Entscheidung. Denn Ihre Entscheidung zu widerrufen ist sehr schwierig und nur in wenigen Fällen möglich. Sie können Ihre Entscheidung anfechten, wenn Sie:
- getäuscht wurden sind
- wichtige Details erst nach der Entscheidung bekannt werden sind
- oder Sie zum Beispiel gezwungen wurden, das Erbe auszuschlagen
Auch die Entscheidung, das Erbe anzutreten, kann in diese Fällen angefochten werden. Wenn Sie sich von Anfang an unsicher sind oder eventuell das Erbe trotz Schuldenlast antreten möchten, raten wir Ihnen, eine Nachlassverwaltung beim Gericht zu beantragen.
Kosten
Das Erbe auszuschlagen wird pauschal mit 30 Euro berechnet. In speziellen Fällen können Notar- und Verwaltungskosten anfallen. Dann richten sich die Kosten nach der Höhe des Vermögens.
Wie kann ich das Erbe ablehnen?
Wenn Sie sich entschieden haben, den Nachlass bzw. ein Testament nicht anzutreten, müssen Sie persönlich zum Nachlassgericht zur Niederschrift oder zu einem Notar gehen.Übrigens: Wenn ein Erbe minderjährig ist, müssen die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter das Erbe ausschlagen.
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Über eine bevorstehende Erbschaft sollte man sich gründlich informieren.
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Titelbild: © Daniela Stärk / Fotolia.com
Guten Abend. Meine Stieftochter &ich haben das Erbe Ausgeschlagen jetzt musste ich erfahren das sie das Erbe von der Familie erhalten hat & sie den Kontakt mit mir abgebrochen hat mit der Begründung das ich immer noch um meinenMann traure .sie hat jahrelang kein Kontakt mit ihm gehabt was sind meine Möglichkeiten. Mein Mann war krank und er konnte nicht arbeiten ich habe 17 Jahre alles bezahlt er konnte nicht hab ich gerne gemacht er stammt aus einer gut situierten Familie seine Brüder haben sich nie um ihn gekümmert .es wäre schön wenn sie mir einenRat geben könnten was meine Möglichkeiten sind. Mit freundlichen Grüßen L.Schlubeck
Sehr geehrte Frau Schlubeck, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich denke man müsste sich hier die Frage stellen, inwieweit Sie Ihre ursprüngliche Entscheidung (das Erbe auszuschlagen) rückgängig machen können. Die Frage, ob das und unter welchen Bedingungen das möglich ist, kann man m.E nur in einem persönlichen Gespräch erörtern. Insoweit sind die Anforderungen sehr hoch und nur in seltenen Fällen ist eine Revision der ursprünglichen Entscheidung überhaupt denkbar. Wenn das nicht gelingt, müsste man auch Schadensersatzansprüche prüfen. Am besten wir telefonieren mal kurz zusammen.
Beste Grüße, Christopher Arendt