Steuererklärung bei Privatinsolvenz

Steuererklaerung bei Privatinsolvenz

Wer privat in eine finanzielle Schieflage gerät, aus dem es keinen Ausweg mehr zu geben scheint, der profitiert in vielen Fällen von einer privaten Insolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt. Viele Schuldner in einem Verbraucherinsolvenzverfahren stellen sich die Frage, ob auch sie steuerpflichtig sind und somit eine Steuererklärung abgeben müssen. Lesen Sie im Folgenden, wie es sich bei diesem Umstand verhält und was Sie als Schuldner bei der Steuererklärung beachten müssen.

Trotz Privatinsolvenz Steuererklärung abgeben!

Auch wenn Sie sich im Status der Privatinsolvenz befinden, sind Sie nicht automatisch von der Steuererklärungspflicht befreit. Unter bestimmten Vorraussetzungen ist allerdings nicht mehr der Schuldner, sondern der Insolvenzverwalter verpflichtet, die Steuererklärung bei Privatinsolvenz abzugeben. Denn als Schuldner werden Sie auch bei der Steuererklärung von ihrem Insolvenzverwalter vertreten, er ist also für die Bearbeitung und die Einreichung beim Finanzamt zuständig. Ob Sie als Schuldner die Steuererklärung selbst abgeben müssen oder nicht, hängt vor allem von folgenden Faktoren ab:

  • Ist Ihnen ein vorläufiger Insolvenzverwalter zugeteilt?
  • Haben Sie Einkünfte aus unterschiedlichen Quellen?
  • Üben Sie eine freigegebene Selbstständigkeit aus?
  • Hat Ihr Ehepartner Anteil an Ihrem Vermögen?

Lesen Sie dazu die folgenden Erläuterungen:

Vorläufiger Insolvenzverwalter

Wird Ihnen in der ersten Phase der Privatinsolvenz ein vorläufiger Verwalter zur Seite gestellt, der einen sogenannten „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalter darstellt, sind Sie selbst für die Erstellung und Abgabe der Steuererklärung verantwortlich. Denn ein schwacher vorläufiger Insolvenzverwalter ist nicht Ihr Vermögensverwalter und hat nur eine begrenzte vom Gericht definierte Befugnis innerhalb des Insolvenzverfahrens.

Sobald die zweite Phase des Verfahrens beginnt, wird Ihnen ein fester Insolvenzverwalter zugeteilt, dem dann die komplette Verwaltungs- und Vermögensbefugnis erteilt wird. In diesem Fall ist sogar eine vom Schuldner abgegebene Steuererklärung unwirksam, denn ab diesem Zeitpunkt ist Ihr Insolvenzverwalter zuständig für die Steuererklärung. Damit die Steuererklärung rechtsgültig ist, muss der Verwalter die Steuererklärung eigenhändig unterschreiben.

In vielen Fällen haben Schuldner aus verschiedensten Gründen auch in den Vorjahren schon versäumt, eine Steuererklärung abzugeben. Auch für die nicht eingereichten Steuererklärungen der zurückliegenden Jahre ist der Insolvenzverwalter zuständig.

Gemischte Einnahmen

Wer gemischte Einkünfte erzielt wie zum Beispiel Einkünfte aus einer freigegebenen Selbstständigkeit, der muss präzise darauf achten, welche Einnahmen pfändbar sind und damit der Verwaltung des Insolvenzverwalters obliegen, und für welche Sie als Schuldner nach wie vor selbst verantwortlich sind. In diesem Fall ist der Verwalter verpflichtet, die Steuererklärung ohne das insolvenzfreie Einkommen einzureichen. Dem Schuldner wird die Aufgabe zuteil, eine Gewinnermittlung der freigegebenen Einkünfte zu ermitteln und in einer Steuererklärung einzureichen. Aus beiden Teilen berechnet das Finanzamt anschließend die Einkommensteuer.

Freigegebene selbstständige Tätigkeit

Gibt Ihnen Ihr Insolvenzverwalter frei, einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen, die zum Beispiel die Vermietung von Eigenheim betrifft, so sind Sie bei der Steuererklärung für die Einnahmen selbst verantwortlich, die aus eben dieser selbstständigen Tätigkeit erzielt werden. Um die unterschiedlichen Verwaltungsbefugnisse durch die insolvenzbefangenen und befreiten Einnahmen ordnungsgemäß behandeln zu können, werden häufig Teilsteuererklärungen abgegeben, bei der die Gewinne – wie oben beschrieben – durch die Einkünfte vom Schuldner ermittelt und beim Finanzamt eingereicht werden.

Steuererklärung in der Ehe

Damit Ihr Ehepartner nicht das Steuerguthaben aufgrund Ihrer Verbraucherinsolvenz einbüßen muss, ist es unabdinglich, dass er oder sie die Steuererklärung genau so wie der Insolvenzverwalter unterschreibt und anschließend einen Antrag auf Aufteilung des Guthabens beim Finanzamt stellt. Ansonsten fließt das Guthaben vollständig in die Insolvenzmasse.

Wer trägt die Kosten?

Sollte sich in Ihrem Fall ergeben, dass ein Steuerberater hinzugezogen werden muss, müssen Sie die Kosten nicht selbst beziehungsweise gesondert tragen. Allerdings werden die Kosten für die Steuererklärung bei der Verbraucherinsolvenz mit der Insolvenzmasse verrechnet.

Ihre Mitwirkung bei der Steuererklärung ist verpflichtend

Die private Insolvenz bedeutet für viele, einen Ausweg aus einer finanziellen Misere gefunden zu haben. Doch ist diese Art der Schuldenbefreiung auch mit vielen Verpflichtungen verbunden. Gehören Sie zu den Schuldnern, bei denen die Abgabe der Steuererklärung durch den Insolvenzverwalter vorgenommen wird, sind Sie dennoch verpflichtet, dem Insolvenzverwalter zuzuarbeiten und ihm sämtliche Auskünfte zu erteilen, die er für eine korrekte und allumfassende Steuererklärung benötigt.

Natürlich gelten diese Regelungen nur, solange Sie noch im Status der Verbraucherinsolvenz stehen. Sobald das Insolvenzverfahren vom Gericht offiziell aufgehoben wurde, sind Sie wieder selbst für Ihre Steuererklärung und den damit verbundenen Kosten zuständig.

Von Erwin Glaab

Rechtsanwalt und Steuerberater. Fachanwalt für Steuerrecht & Fachberater für internationales Steuerrecht

4 Kommentare

  1. Guten Tag Herr Glaab,
    Ich erlaube mir eine Frage.
    Insolvenzverfahren musste ich Ende 08.23 leider eröffnen.
    Ich wurde in 05.23 vom Finanzamt aufgefordert Ekst für 2021 abzugeben.
    Mein ev. Guthaben aus Einkommenssteuer wurde bereits in 2020 an Dritte abgetreten. Ist die Abtretung wirksam oder wie verhält sich das? Einkommenssteuerbescheid für 2021 gibt mir das Finanzamt nicht. Ich kenne nicht die Höhe der Steuererstattung. Der Insolvenzverwalter informiert mich nicht.

    Gern erwarte ich ihre Nachricht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Engier

    1. Sehr geehrter Herr Engler, ich kann Ihnen zu Ihrer Frage leider keine rechtssichere Auskunft erteilen, da ich im Insolvenzrecht nicht tätig bin, ich gehe aber davon aus, dass der Insolvenzverwalter die Möglichkeit hätte, die abgetretene Steuererstattung anzufechten.

  2. Guten Tag! Befinde mich gerade im Abschöpfungsverfahren! Muss selber den Steuerausgleich machen! Nun geht es um den Familienbonus plus den eigentlich immer mein Partner beantragt hat weil ich Karenz bin und keine Steuern zahle! Kann er den weiterhin beantragen oder muss ich in Privatinsolvenz den beantragen! Mei Partner hat nichts mit meiner Insolvenz zu tun! Vielen Dank

    1. Guten Tag, auch wenn Sie verheiratet sind, ist jeder Ehepartner zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Es gibt die unterschiedlichen Formen der Veranlagung für Ehegatten. In der Regel wird die gemeine Veranlagung gewählt. Die Entscheidung können Sie jedes Jahr aufs Neue treffen und insoweit auch abweichend zum Vorjahr treffen.

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