Im September hat das Bundeskriminalamt (BKA) zahlreiche digitale Geldwechseldienste für Krypto, sogenannte Krypto Exchange Services, geschlossen. Diese Plattformen ermöglichten den Nutzern, Fiatwährungen in Kryptowährungen und umgekehrt zu tauschen – ein Service, der zunehmend in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden geraten ist.
Der Grund: Es besteht der Verdacht, dass einige dieser Exchange Services in illegale Aktivitäten wie Geldwäsche involviert sind. Doch die Schließungen treffen nicht nur potenziell kriminelle Nutzer. Auch Personen, die ihre erzielten Gewinne aus Krypto-Geschäften nicht in der Steuererklärung angegeben haben, könnten ins Visier der Ermittlungen geraten.
Hintergrund zur Abschaltung der Exchange Services
Im Rahmen der Operation „Final Exchange“ hat das Bundeskriminalamt zusammen mit der Zentralstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ZIT) die Schließung zahlreicher Exchange Services veranlasst.
Insgesamt sind 47 Plattformen von der Schließung betroffen, die alle in Deutschland gehostet wurden und den Tausch von Fiatwährungen gegen Kryptowährungen bzw. Krypto gegen Fiatgeld ermöglichten. Die Betreiber dieser Plattformen sollen bewusst gegen die gesetzlichen Vorgaben zur Identitätsprüfung (Know-Your-Customer – KYC) verstoßen haben. Durch das Fehlen der vorgeschriebenen Identitätsprüfung bei der Anmeldung wurden anonyme Transaktionen ermöglicht, die wiederum zur Verschleierung der Herkunft illegal erworbenen Vermögens genutzt werden konnten.
Nach Auffassung der Ermittler macht das systematische Umgehen der KYC-Vorgaben die Betreiber strafbar gemäß § 261 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB (Geldwäsche) sowie gemäß § 127 StGB (Betrieb einer kriminellen Handelsplattform).
Sicherstellung umfangreicher Nutzerdaten
Mit der Schließung der Krypto Exchange Services hat das BKA nicht nur die Plattformen abgeschaltet, sondern auch umfangreiche Nutzerdaten und Transaktionsinformationen sichergestellt. Besucher der betroffenen Webseiten werden nun entweder auf die Seite finalexchange.de weitergeleitet oder erhalten Fehlermeldungen, die darauf hinweisen, dass das BKA alle Transaktions- und Registrierungsdaten einschließlich IP-Adressen beschlagnahmt hat.
Neben kriminellen Nutzern wie Ransomware-Gruppierungen, Darknet-Händlern und Betreibern von Botnetzen, nutzten möglicherweise auch Privatpersonen ohne Intention der Geldwäsche diese Plattformen. Diese Nutzer könnten nun in den Fokus steuerstrafrechtlicher Ermittlungen geraten, falls sie Gewinne aus ihren Tauschgeschäften nicht in der Steuererklärung deklariert haben.
Nach Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Februar 2023 (IX R 3/22) gilt der Tausch von Fiat- in Kryptowährungen als steuerlich relevanter Verkauf, dessen Gewinne zwingend in der Steuererklärung anzugeben sind.
Weitere Infos zu Kryptowährungen und Steuern finden Sie in unseren folgenden Beiträgen:
Schnell handeln durch Selbstanzeige der Handelsgeschäfte mit Krypto
Nutzer der betroffenen Exchange Services sollten nicht zögern und prüfen, ob eine Selbstanzeige möglich ist (Selbstanzeige wg. Steuerhinterziehung gem. § 371 AO, Selbstanzeige wegen Geldwäsche gem. § 261 Abs. 8 StGB). Im besten Fall natürlich mit Unterstützung einer auf Selbstanzeige spezialisierten Kanzlei wie der Kanzlei Glaab (in Kooperation mit ACCONSIS).
Grundsätzlich kann eine Selbstanzeige Strafermittlungen wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche verhindern, zu beachten ist aber, dass sie nicht zur Straffreiheit führt, wenn:
- die Tat bereits entdeckt bzw. in Teilen entdeckt ist und
- der Täter von der Entdeckung wusste bzw. in Anbetracht der Situation mit der Entdeckung rechnen musste
Beachten Sie hierzu auch unsere Hinweise im Beitrag „Ist eine Selbstanzeige immer strafbefreiend“?
Ob die Tat im Fall der Schließung der Krypto Exchange Plattformen bereits entdeckt wurde, kann nicht eindeutig beantwortet werden. Auch wenn das aktuell noch nicht der Fall ist, wird dies im Zuge der Datenauswertung mit jedem Tag wahrscheinlicher. Hinzukommt, dass Sie bei der Selbstanzeige unbedingt vollständige Angaben zu den Tauschhandelsaktivitäten machen müssen.
Gern können Sie unsere Kanzlei kontaktieren, wenn Sie davon betroffen sind oder weitere Fragen bzgl. der Selbstanzeige zum Krypto Tauschhandel haben.
Wirksame Selbstanzeige wg. Krypto Tauschhandel: Unsere Kanzlei ist dafür der richtige Ansprechpartner!
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