Was passiert nach der Selbstanzeige?

Selbstanzeige beim Finanzamt - die Folgen

Update: 20. Mai 2023

Im Beitrag „Checkliste strafbefreiende Selbstanzeige“ haben wir bereits die wichtigen Details zum korrekten Vorgehen bei einer Selbstanzeige beschrieben. Heute möchten wir auf den Ablauf nach der Anzeige eingehen sowie darauf, warum die Liquidität eine große Rolle bei der Steuernachzahlung spielt.

1. Schritt: Prüfung der Rechtmäßigkeit der Selbstanzeige

Nachdem Sie die Selbstanzeige beim Finanzamt eingereicht haben, wird ein Ermittlungsverfahren durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle eröffnet. Vor Einleitung des Verfahrens kann es auch passieren, dass das Finanzamt weitere Informationen und Unterlagen einfordert, die für die Prüfung erforderlich sind.

Beim Ermittlungsverfahren wird überprüft, ob die Angaben bei der Anzeige alle Voraussetzungen für eine Straffreiheit der Selbstanzeige erfüllen. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass die Anzeige wirksam ist, erfolgt die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. 

Über die Wirksamkeit der Selbstanzeige werden Sie schriftlich informiert. Danach ist eine Bestrafung wegen Steuerhinterziehung nicht mehr möglich.

2. Schritt: Einleitung eines normalen Steuerverfahrens zur Nachzahlungs-Ermittlung

Wenn Sie dem Finanzamt alle erforderlichen Informationen vorlegen, setzt es anhand dieser Angaben die Steuern fest bzw. ändert es ältere Steuerbescheide mit den neu erhobenen Steuerbeträgen. Zusätzlich zu den hinterzogenen Steuern werden pro Monat 0,5 Prozent des Hinterziehungsbetrags fällig.

Falls Sie die geforderten Informationen nicht erbringen können, weil Ihnen beispielsweise die Kontoauszüge nicht mehr vorliegen, oder wenn Sie sich weigern, zur Klärung beizutragen, nimmt das Finanzamt eine Schätzung vor. Diese Schätzung bezieht sich in der Regel auf die zurückliegenden 10 Jahre, da für diesen Zeitraum die Forderung von Rückzahlungen möglich ist. In der Regel müssen Sie durch die Schätzung Nachteile in Kauf nehmen, da das Finanzamt die Steuern eher höher ansetzt.

3. Nachzahlung der Steuern – Berechnung der Steuerschuld bei Selbstanzeige

Auch wenn Sie darüber informiert werden, dass Ihre Selbstanzeige wirksam ist, bleibt es bis zur Rückzahlung der hinterzogenen Beiträge bei einer sogenannten „Anwartschaft auf Straffreiheit“. Geregelt ist das im § 371 Abs. 3 AO. Erst wenn Sie den Betrag innerhalb der vorgegebenen Frist begleichen, wird das Verfahren geschlossen und Sie können sich sicher sein, dass keine Strafverfolgung mehr droht.

Das bedeutet wiederum, dass Sie vor der Selbstanzeige überprüfen sollten, ob Sie die hinterzogenen Steuern wirklich nachzahlen können. Für die Berechnung der Steuerschuld bei einer Selbstanzeige müssen Sie immer auch die Hinterziehungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat bedenken!

Beziehen sich Nachzahlungen auf bisher nicht abgegebene Steuererklärungen, kommen Verspätungszuschläge hinzu (siehe hierzu auch unseren Beitrag zur verspäteten Abgabe der Steuererklärung).

Höhe des Hinterziehungsbetrags hat Einfluss auf Straffreiheit

Außerdem bleibt die Steuerhinterziehung bei einer Selbstanzeige nur bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro straffrei. Bei höheren Beträgen ist Straffreiheit nur durch Hinterziehungszuschläge möglich:

  • bei mehr als 25.000 Euro: 10 Prozent  
  • ab 100.000 Euro: 15 Prozent 
  • über eine Million: 20 Prozent 

Falls Ihnen die Mittel zur Nachzahlung fehlen, sollten Sie evtl. eine Finanzierung mittels Kredit in Betracht ziehen. Denn die Selbstanzeige ist immer noch der beste Weg im Vergleich zur Entdeckung der Steuerhinterziehung durch das Finanzamt.

Selbstanzeige im Alleingang? Keine gute Idee! Nutzen Sie besser das Know-how unserer Kanzlei im Bereich Steuerstrafverfahren und kontaktieren Sie uns!



Von Erwin Glaab

Rechtsanwalt und Steuerberater. Fachanwalt für Steuerrecht & Fachberater für internationales Steuerrecht

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