Eine fehlerhafte Umsatzsteuervoranmeldung zu korrigieren, klingt nach reiner Formsache. Ein Zahlendreher wird ausgebessert, ein Formular neu eingereicht – erledigt. Diese Einschätzung trügt jedoch. Denn schnell steht bei der Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung der Verdacht auf Steuerhinterziehung im Raum. Handelt es sich um eine einfache Berichtigung nach § 153 AO? Oder bereits eine Selbstanzeige nach § 371 AO, die… Fallstricke bei der Korrektur der Umsatzsteuervoranmeldung: Berichtigung oder Selbstanzeige? weiterlesen