Beim Hauskauf oder Grundstückserwerb fällt Grunderwerbsteuer an, je nach Bundesland mit einem Steuersatz zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. Gleiches gilt für Anteilsübertragungen und Anteilsvereinigungen, wenn mindestens 95 Prozent übertragen/vereinigt werden. Wie Immobilieninvestoren diese Anteilsübertragungen in Form von Share Deals nutzen, um keine Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen, zeigen wir Ihnen im aktuellen Beitrag. Zum Hintergrund: Was… Grunderwerbsteuer durch Share Deals vermeiden – legal oder Steuerhinterziehung? weiterlesen