Viele sind der Meinung, nach Erhalt eines Schätzungsbescheids vom Finanzamt von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung befreit zu sein. Dabei wird die Schätzung quasi als Ersatz zur Steuererklärung angesehen. Das ist aber nicht korrekt. Jeder muss trotz einer Steuerschätzung seinen steuerlichen Pflichten für den betreffenden Veranlagungszeitraum nachkommen. Ansonsten kann sogar ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung… Schätzung vom Finanzamt ist kein Ersatz für die Steuererklärung! weiterlesen