Viele Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung enden mit einer Einstellung des Verfahrens, wobei die Einstellung gemäß § 153a der StPO in der Praxis am häufigsten angewandt wird. Beschuldigte erhalten damit die Möglichkeit, das Steuerstrafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage zu beenden. Wir zeigen Ihnen, mit welchen Voraussetzungen die Einstellung gemäß § 153a StPO verbunden ist und warum dafür… Steuerhinterziehung: Einstellung des Steuerstrafverfahrens gegen Auflage weiterlesen