Die meisten, die online oder in einem Spielcasino an einem Pokerturnier teilnehmen, denken vermutlich nicht an das Thema Steuern. Das kann jedoch zum Verhängnis werden, denn in bestimmten Fällen wird das Pokerspiel als gewerbliche Tätigkeit eingestuft, was wiederum die Versteuerung von Pokergewinnen nach sich zieht.
Ob Pokerspieler ihre Gewinne versteuern müssen, beschäftigt die Finanz- und Verwaltungsgerichte schon seit vielen Jahren und bis heute ist die Rechtslage dazu in Deutschland nicht eindeutig. Wir geben Ihnen im aktuellen Beitrag einen Überblick über die Rechtsprechung zum Thema sowie über die Folgen für Hobbyspieler und professionelle Pokerspieler.
Wie sieht die Rechtslage aus?
Im Grundsatz sind Gewinne aus Glücksspiel in Deutschland sowie in der EU einkommensteuer- und umsatzsteuerfrei. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gewinne in einem Online-Casino erzielt wurden oder in einer Spielhalle und wie hoch der Gewinn ist. Versteuert wird der Gewinn erst, wenn daraus wieder Einkünfte erzielt werden, z.B. Zinsen.
Die Bezeichnung „Glücksspiel“ ist jedoch beim Poker einer der großen Diskussionspunkte, die wiederum relevant für die Steuerpflicht sind. So entschied bspw. das Finanzgericht Köln 2012, dass Pokerspieler ihre Gewinne versteuern müssen, wenn sie damit konstante Einkünfte erzielen. Und konstante Gewinne seien wiederum laut Finanzgericht nicht vom Glück abhängig, sondern vom Können bzw. von den Fähigkeiten des Spielers, das Pokerspiel zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Demzufolge ordnete das Gericht die Gewinne auch als gewerbliche Einkünfte ein, die der Einkommensteuer unterliegen.
In der Revisionsentscheidung des Bundesfinanzhofs (16.09.2015, X R 43/12) wurde das Urteil des Finanzgerichts Köln bestätigt. Allerdings basiert die Entscheidung des BFH nicht auf der Unterscheidung von Glücksspiel und Geschicklichkeitsspiel, sondern vielmehr auf der Einordnung als gewerbliche Tätigkeit. Ob ein Pokerspieler seine Gewinne versteuern muss, hängt daher maßgeblich davon ab, ob er das Spiel gewerblich betreibt.
Wann ist Pokerspielen gewerblich?
Die Einordnung als gewerbliche Tätigkeit richtet sich nach den folgenden Merkmalen:
- Das Pokern ist eine dauerhafte selbstständige Tätigkeit.
Wenn der Spieler das Pokern nicht nur als Hobby gelegentlich betreibt, sondern viel Zeit investiert, wird er als Profispieler angesehen, der das Spiel dauerhaft selbstständig betreibt. Allerdings ist es nicht immer einfach, festzustellen, wann die Grenze vom Hobby-Pokerspieler zum Profi überschritten wird, denn die für das Spielen aufgewendete Zeit ist nicht ausschlaggebend. Daher entscheidet hier oft der Einzelfall. Eindeutige Hinweise auf eine professionelle und damit selbstständige Pokerspieltätigkeit ist bspw. die regelmäßige Teilnahme an Pokerturnieren.
- Spieler ist am wirtschaftlichen Verkehr beteiligt.
Die professionelle Teilnahme an Pokerturnieren wird vom Bundesfinanzhof als Dienstleistung (bei der Zahlung von Antrittsgeldern durch Veranstalter) beurteilt. Die Vergütung erfolgt durch das Preisgeld (natürlich nur, wenn der Spieler gewinnt), das Startgeld wird als Betriebsausgabe angesehen. Diese Betriebsausgabe kann wie bei jeder anderen Einkunftsart abgesetzt werden.
- Pokerspiel wird mit einer dauerhaften Gewinnerzielungsabsicht betrieben.
Ob eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, wird vom Bundesgerichtshof folgendermaßen beurteilt: Wenn die Absicht, mit dem Pokerspielen Geld zu verdienen, die Spielleidenschaft übersteigt, dann kann das Pokern als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden. Diese Absicht dürfte jedoch nur schwer nachzuweisen sein, immerhin hat jeder Pokerspieler den Willen, zu gewinnen.
Professionelle Pokerspieler müssen mit Steuernachforderungen rechnen
Da Pokerspieler, die dauerhaft durch ihr Können Gewinne erzielen, durch den BFH als gewerbliche Spieler eingestuft werden und damit der Einkommensteuerpflicht unterliegen, sollten diese professionellen Spieler darauf achten, alle Nachweise von Ausgaben im Rahmen der Turniere aufzuheben, z.B. Betriebsmittel, Reisekosten oder Buy-ins. Ohne die Nachweise nimmt das Finanzamt Schätzungen vor und diese fallen meist finanziell schlechter aus.
Die Verjährungsfrist zur steuerlichen Veranlagung beträgt 4 Jahre, das Finanzamt kann jedoch auch für weitere 3 Jahre Nachzahlungen verlangen, wenn der Spieler gar keine Steuererklärung abgibt.
Noch teurer kann es werden, wenn die Nichtangabe der Gewinne unter den Straftatbestand der Steuerhinterziehung fällt. Hier beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre bzw. 13 Jahre bei Nichtabgabe der Steuererklärung. Hinzu kommen jährlich Zinsen in Höhe von 6 Prozent.
Juristischer Rat zur Einschätzung der gewerblichen Tätigkeit
Pokerspieler, die Zweifel daran haben, ob sie die Voraussetzungen einer gewerblichen Tätigkeit laut § 15 EStG erfüllen, sollten sich auf jeden Fall juristischen Rat einholen, um eindeutig festzustellen, ob eine Erklärungspflicht besteht. Denn laut BFH ist nicht jeder Pokerspieler, der an Turnieren teilnimmt, automatisch ein Gewerbetreibender, der einkommensteuerrechtlich belangt werden kann. Erst die konkrete Prüfung der Person in Hinblick auf die Erfüllung der Merkmale des § 15 EStG (Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht) gibt Klarheit.
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