Erbschaftssteuerhinterziehung München

Erbschaftssteuerhinterziehung & Steuerhinterziehung in Erbfällen

Mit dem Antreten des Erbes sind zugleich steuerrechtliche Pflichten für die Erben verbunden. Neben der Meldung beim Finanzamt sind Steuerzahlungen im Rahmen der Erbschaftssteuer ebenso zu bedenken wie ggf. Pflichten in Folge von Steuerhinterziehungen bzw. Steuerschulden des Erblassers.

Erwin Glaab, Rechtsanwalt für Erbrecht, hat bereits in einer Vielzahl von Fällen Erben in Erbfällen mit „steuerlicher Berührung“ vertreten. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine fundierte Betreuung bei diesen regelmäßig schwierigen Fallkonstellationen, die Steuerrecht und Steuerstrafrecht gleichermaßen betreffen. 

Inhaltsverzeichnis

Was gilt als Erbschafts-Steuerhinterziehung?

Erbschaftssteuerhinterziehung begehen Sie, wenn Sie:

  1. die Erbschaft nicht, falsch oder unzureichend anzeigen
  2. keine Erbschaftssteuererklärung abgeben bzw. unrichtige oder unvollständige Angaben in der Erbschaftssteuererklärung machen

Grundlage dafür bildet § 370 Abs. 1 AO. Die Abgabe der Erbschaftssteuererklärung ist erst nach der Aufforderung des Finanzamtes erforderlich.

Anzeigepflicht einer Erbschaft beim Finanzamt

Laut § 30 ErbStG sind Sie als Erbe dazu verpflichtet, innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie Kenntnis von der Erbschaft erhalten haben, die Erbschaft dem Finanzamt zu melden. Das gilt für jeden Erben, denn die Erbschaftssteuer wird nicht auf das gesamte Vermögen angerechnet, sondern wird für jeden Erben einzeln ermittelt, da die Steuerhöhe abhängig von den Festlegungen im Testament bzw. von der gesetzlichen Erbfolge ist.In der Mitteilung an das Finanzamt müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Name, Beruf und Anschrift von Erblasser und Erbe
  • Todesdatum und Sterbeort des Erblassers
  • Rechtsgrundlage für das Erbe, z.B. aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder durch Testament
  • Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und dem Erben
  • ggf. frühere Zuwendungen vom Erblasser 

Es obliegt dem Finanzamt, festzustellen, ob Sie Erbschaftsteuer zahlen müssen oder nicht. Daher müssen Sie die Erbschaftssteuererklärung auch abgeben, wenn Sie selbst der Meinung sind, dass das geerbte Vermögen zu gering ist, um den gesetzlichen Freibetrag zu überschreiten.

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Gilt die Anzeigepflicht auch bei einem nachträglichen Erbe?

Auch bei einem nachträglichen Erbe gilt die Anzeigepflicht in Verbindung mit der Forderung, dem Finanzamt binnen 3 Monaten nach Kenntnisnahme das nachträgliche Erbe zu melden. Hintergrund: Der Erwerb – auch wenn er erst später festgestellt wurde – geschah nur von Todes wegen und unterliegt daher ggf. der Erbschaftssteuer. 

Was tun bei Steuerhinterziehung des Erblassers?

Gelegentlich stellen Erben fest, dass der Erblasser seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht im vollen Umfang nachgekommen ist. Dieser Verdacht drängt sich vor allem dann auf, wenn Wertpapierdepots im Ausland vererbt werden. Diese Konstellation führt zu einer schwierigen Situation, da Strafbarkeiten des Erblassers und hieraus folgende Verpflichtungen der Erben zur Berichtigung im Raum stehen.

In diesen Fällen trifft die Erben bei Kenntnis oder Kennenmüssen nach § 153 AO eine Berichtigungspflicht, deren Verletzung ebenfalls steuerstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Wenn Sie als Erbe Kenntnis von der Steuerhinterziehung des Erblassers erlangt haben, dann sollten Sie unbedingt unseren Anwalt für Erbrecht und Steuerrecht Erwin Glaab hinzuziehen. Denn nur wenn der Sachverhalt der Steuerhinterziehung vollständig geklärt ist, ist es möglich, die richtigen Schritte zu ergreifen. So können die Erben bspw. im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung die Steuerhinterziehung offenlegen und die Steuernachzahlungen als Erblasser-Verbindlichkeit für die Erbschaftsteuer anrechnen lassen.

Ausführlichere Informationen zum Thema „Steuerschulden erben“ finden Sie unserem Blogbeitrag: Sind Steuerschulden vererbbar? 

Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung

Fehlende oder ungenaue Angaben in der Erbschaftssteuererklärung können schnell zum Verdacht der Erbschaftssteuerhinterziehung führen, selbst wenn dies unabsichtlich erfolgte. Häufig ist die Unwissenheit der Erben die Ursache für die Steuerhinterziehung in Erbfällen. Das schützt jedoch nicht vor einer Strafverfolgung.

Sie benötigen Unterstützung bei der Erbschaftssteuererklärung und möchten sichergehen, dass alle Angaben richtig und vollständig sind? Kontaktieren Sie uns.

Mit Rechtsanwalt Erwin Glaab erhalten Sie einen kompetenten Partner, der genau weiß, was bei der Abgabe der Erbschaftssteuererklärung relevant ist und sämtliche Finanzvorgänge des Verstorbenen prüft. So verhindern Sie von Vornherein, dass der Verdacht der Erbschaftssteuerhinterziehung entsteht.

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