Update 13. April 2023
In den Medien werden die Begriffe „Steuerbetrug“ und „Steuerhinterziehung“ oft synonym verwendet. Dabei gibt es durchaus einen Unterschied, zumindest bei unseren Schweizer Nachbarn.
Nur ein Steuervergehen in Deutschland
Während in der Schweiz der Steuerbetrug sozusagen die Steigerung der Steuerhinterziehung ist, gibt es diesen Unterschied in Deutschland nicht. Jede Steuerhinterziehung ist eine Straftat, unabhängig von der Geldsumme oder der Art der Hinterziehung, also z.B. der Angabe falscher Daten in der Steuererklärung oder das Weglassen von Informationen, die zur Bemessung der Steuer relevant sind.
„Vergessen“ vs. „Fälschen“
Wer in der Schweiz bei der Angabe von Einkommen oder Vermögen Werte „vergisst“ einzutragen oder falsche Werte angibt, der begeht Steuerhinterziehung. Dieses Vergehen hat aber keine strafrechtlichen Folgen wie in Deutschland, sondern wird lediglich mit einem Bußgeld geahndet bzw. müssen die Betroffenen Straf- und Nachsteuern zahlen. Die Steuerhinterziehung in der Schweiz ist demnach mit einem Verkehrsvergehen in Deutschland zu vergleichen, also z.B. einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
Als Steuerbetrug gelten in der Schweiz Handlungen, bei denen jemand gefälschte Urkunden bei der Steuererklärung einreicht, z.B. gefälschte Geschäftsbücher oder Lohnnachweise. Dieses Steuervergehen wird strafrechtlich verfolgt.
Steuervergehen als Ordnungswidrigkeit
Es gibt aber auch in Deutschland den Fall, dass ein Steuervergehen als Ordnungswidrigkeit behandelt wird, nämlich bei der sogenannten „leichtfertigen Steuerverkürzung“.
Sie liegt vor, wenn bei Angaben in der Steuererklärung grobe Fahrlässigkeit statt Absicht erkennbar ist. Ob dieser Tatbestand zutrifft, wird aber immer im Einzelfall geklärt. Detailliertere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag „Was ist eine leichtfertige Steuerverkürzung?„.
Folgen der Schweizer Unterscheidung
Dass die Schweiz Steuerhinterziehung und Steuerbetrug unterscheidet, kommt den ausländischen Steuerzahlern zugute, die ihr Geld in der Schweiz anlegen. Denn hier gilt der Grundsatz der doppelten Strafbarkeit, nach dem die Schweiz nur die Delikte verfolgt bzw. Amtshilfe leistet, die in der Schweiz selbst strafbar sind.