Ebay: Steuerhinterziehung durch Ebay-Verkäufe

Ebay

Update: 11. Januar 2024

Auch wenn es zum Thema Ebay und Steuern schon sehr viele Gerichtsurteile gab, bleiben noch immer viele Fragen offen. Das liegt vor allem daran, dass die Urteile teils sehr unterschiedlich, teils sogar scheinbar widersprüchlich erscheinen. Wir zeigen Ihnen, warum Ebay-Verkäufer derart unterschiedlich beurteilt werden und welche Kriterien bei der Einstufung als gewerblicher Händler bei Ebay eine Rolle spielen.

Gewinnerzielungsabsicht ist nicht ausschlaggebend

Viele denken, dass ein gewerblicher Verkauf nur dann vorliegt, wenn man beabsichtigt, Gewinn zu erzielen. Nach überwiegender Rechtsauffassung ist die Gewinnabsicht aber nicht erforderlich, um als Unternehmer zu gelten.

„Überwiegend“ zeigt jedoch zugleich, dass es hier keine eindeutige Zuordnung gibt. Es wird immer im Einzelfall entschieden, denn auch das Gesetz macht hier nur sehr unkonkrete Angaben:

Laut § 1 Abs. 1 HGB heißt es:

„Gewerbliches Handeln ist eine selbstständige, planvolle, auf gewisse Dauer angelegte und wirtschaftliche Tätigkeit gegen Entgelt.“

Was heißt aber genau „planvoll“ oder „auf gewisse Dauer“? Es verwundert daher kaum, dass die Urteile, wann ein Ebay-Verkäufer gewerblich handelt, in Hinblick auf die Auktionen pro Monat oder pro Jahr sehr unterschiedlich ausfallen.

So hat der BFH z.B. 2012 einen Ebay-Verkäufer mit 1.200 Verkäufen in einem Zeitraum von 3,5 Jahren als gewerblichen Verkäufer eingestuft (vgl. BFH Urteil 26.04.2012 – Az. V R 2/11). 2022 urteilte der BFH bei einem Fall von 3.000 Auktionen in 5 Jahren, dass hier ebenfalls eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, obwohl die Artikel alle aus einer Haushaltsauflösung stammten (vgl. BFH, 12.05.2022 – V R 19/20). 

Neben der Dauer kommt es auch auf die Höhe der Einnahmen, die Regelmäßigkeit und die Art der Waren an. Wer viele gleichartige Artikel verkauft und das regelmäßig über einen längeren Zeitraum hinweg, wird mit höherer Wahrscheinlichkeit als gewerblicher Händler eingestuft als jemand, der ab und an gebrauchte Bücher, CDs, Kleidung oder Spielzeug verkauft.

Wann sind die Ebay-Einnahmen steuerpflichtig, wann nicht?

Wie bereits beschrieben, wird immer im Einzelfall untersucht, ob die Ebay-Verkäufe einem Gewerbe gleichkommen. Folgende Kriterien spielen dabei eine Rolle:

  • Über welchen Zeitraum läuft der Verkauf? 
  • Wie intensiv ist die Verkaufstätigkeit – wie oft wird pro Monat wie viel verkauft? 
  • die Umsatzzahl 
  • der planmäßige Verkauf 
  • Warenvielfalt 

Anhand der Gewichtung dieser Faktoren lässt sich feststellen, ob es bei den Einnahmen um eine nachhaltige Gewinnabsicht geht oder einfach darum, ein paar alte Sachen loszuwerden.

In einem Punkt ist die Frage nach einer gewerblichen Tätigkeit bei Ebay aber eindeutig mit „Ja“ zu beantworten, nämlich dann, wenn gezielt Ware angekauft wird mit dem Ziel, sie über die Verkaufsplattform mit Gewinn wieder zu verkaufen.

Finanzamt kann Nutzerdaten von Ebay anfordern

Seit Mitte 2013 ist das Finanzamt befugt, Nutzerdaten von Handelsplattformen einzufordern. Begründet wird das damit, dass derartige Plattformen, bei denen sich jeder anmelden kann, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch mit der Absicht der Steuerverkürzung genutzt werden.

Dabei werden vornehmlich Nutzer mit bestimmten Kriterien unter die Lupe genommen, d.h. z.B. bei einer Überschreitung von 17.500 € Einnahmen pro Kalenderjahr. Hier spielt es übrigens keine Rolle, ob Sie als gewerblicher oder privater Verkäufer angemeldet sind.

2023: Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz nimmt Ebay und Co. in die Pflicht 

Seit Jahresbeginn 2023 gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Demnach müssen die Betreiber von Plattformen wie Ebay, Amazon, Vintage oder Airbnb dem Finanzamt Informationen zu ihren Anbietern und deren Umsätze schicken. Das erleichtert den Finanzämtern die Überprüfung, ob Steuerpflichtige ihre Einkünfte in der Steuererklärung korrekt angeben.

Mehr Details zu diesem Gesetz finden Sie im folgenden Blogbeitrag: “Neues EU-Steuergesetz 2023: Ebay und Co. übermitteln Daten von Privatverkäufern an Finanzbehörden” 

Fazit:

Die Menge der verkauften Waren und die Höhe der Einnahmen sind nicht entscheidend, wenn es um die Steuerrelevanz von Ebay-Verkäufen geht. Auch die Tatsache, dass es sich ausschließlich um Neu- oder Gebrauchtwaren handelt, ist nicht ausschlaggebend. Es kommt vielmehr auf die langfristige Verkäufertätigkeit in Kombination mit der Regelmäßigkeit sowie der Höhe der erzielten Einnahmen an.

Sie werden der Steuerhinterziehung wegen Ebay Verkäufen oder Aktivität auf anderen Verkaufs- oder Vermietungsplattformen beschuldigt? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei.



Bildquelle: © Ryan Fanshaw, www.flickr.com

Von Erwin Glaab

Rechtsanwalt und Steuerberater. Fachanwalt für Steuerrecht & Fachberater für internationales Steuerrecht

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