Steueränderungen 2022 – Überblick zu Änderungen im Steuerrecht

Steueränderungen 2022

Das neue Jahr bringt natürlich wieder eine Reihe an Steueränderungen mit sich. Wir haben für Sie einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen erstellt – sortiert nach den Personengruppe, die von den jeweiligen Steueränderungen 2022 betroffen sind, z.B. Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Familien.

Steueränderungen 2022, die alle Steuerzahler betreffen

Erhöhung Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag erhöht sich um 240 Euro auf 9.984 Euro.

Altersvorsorge: Höchstbeträge für Sonderausgabenabzug steigen

2022 steigt der Höchstbetrag für abzugsfähige Altersvorsorgeaufwendungen auf 25.639 Euro (bei Zusammenveranlagung 51.278 Euro). Das betrifft Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Rürup-Rente, zum berufsständischen Versorgungswerk und zur landwirtschaftlichen Alterskasse. Bis zu 94 Prozent des Höchstbetrags können Sie in der Steuererklärung unter Sonderausgaben absetzen, also bis maximal:

  • 101 Euro für Alleinstehende
  • 202 Euro bei Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnern

Steueränderungen 2022: Auswirkungen für Familien, Eltern, Kinder

Unterhaltsleistungen

2022 erhöht sich der Unterhaltsfreibetrag auf 9.984 Euro, Betroffene können also einen höheren Wert ihrer Unterhaltsleistungen in der Steuererklärung geltend machen.

Höherer Entlastungsbetrag ohne Befristung

Der Entlastungsfreibetrag soll die außergewöhnliche Belastung von Alleinerziehenden während der Pandemie berücksichtigen. Er wurde daher von ursprünglich 1.908 Euro für 2020 und 2021 auf 4.008 Euro erhöht. Ab dem Jahr 2022 ist die Erhöhung unbefristet, um die Situation Alleinerziehender grundsätzlich zu verbessern.

Steueränderungen 2022: Auswirkungen für Arbeitnehmer

Freigrenze für Sachbezüge steigt

Die Freigrenze für Sachbezüge erhöht sich von bisher 44 Euro auf 50 Euro.

Corona-Bonus bis März 2022

Der Arbeitgeber kann auch 2022 noch Beihilfen im Zuge von Corona abgabenfrei gewähren und zwar in Höhe von 1.500 Euro. Allerdings ist das nur noch bis 31.03.2022 möglich. Die Zahlung ist grundsätzlich für alle Arbeitnehmer möglich, also auch für Minijobber.

Mindestlohn-Anhebung

Die Anhebung des Mindestlohns 2022 erfolgt in folgenden Staffelungen:

  • ab 1.1.2022: Erhöhung (von 9,60 Euro) auf 9,82 Euro
  • ab 1.7.2022: Erhöhung auf 10,45 Euro

Anpassung der Sachbezugswerte

Das betrifft z.B. Zuschüsse vom Arbeitgeber zur Verpflegung. Diese Zuschüsse müssen Sie als geldwerten Vorteil versteuern. Die Erhöhung der Sachbezugswerte 2022 wirkt sich wie folgt aus:

Unterkunft/Miete: 241 Euro pro Monat

Verpflegung: 270 Euro pro Monat

Mahlzeiten, die günstiger oder kostenlos zur Verfügung gestellt werden:

  • Frühstück: 1,87 Euro pro Tag
  • Mittag- oder Abendessen: 3,57 Euro pro Tag

Homeoffice-Pauschale

Eigentlich war die Homeoffice-Pauschale nur für 2020 und 2021 geplant. Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag jedoch vereinbart, die Pauschale weiterhin zu gewähren, da viele Arbeitnehmer weiterhin im Homeoffice arbeiten müssen. Allerdings wurde das noch nicht endgültig festgelegt.

Erhöhte Pauschalen für berufsbedingten Umzug

Wer berufsbedingt umzieht, kann viele damit zusammenhängende Kosten (z.B. Transportkosten, Fahrtkosten, Kosten für Wohnungssuche) über eine Pauschale in der Steuererklärung geltend machen. Diese steigt ab April 2022 von 870 auf 886 Euro, für mitziehende Haushaltsmitglieder können jeweils 590 Euro aufgeschlagen werden.

Ihr Steuerberater in München: Unsere Kanzlei bietet Ihnen ein umfangreiches Beratungsangebot in Steuer- und Wirtschaftsfragen.



Steueränderungen 2022: Auswirkungen für Arbeitgeber und Selbstständige

Umsatzsteuersatz in der Gastronomie

Auch 2022 bleibt die Mehrwertsteuerabsenkung für Restaurant- und Verpflegungsleistungen bestehen (bis 31.12.2022). Es gilt also der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent.

Freigrenze für Sachbezüge steigt

Die Freigrenze für Sachbezüge erhöht sich von bisher 44 Euro auf 50 Euro.

Corona-Bonus bis März 2022

Der Arbeitgeber kann auch 2022 noch Beihilfen im Zuge von Corona abgabenfrei gewähren und zwar in Höhe von 1.500 Euro. Allerdings ist das nur noch bis 31.03.2022 möglich. Die Zahlung ist grundsätzlich für alle Arbeitnehmer möglich, also auch für Minijobber.

Mindestlohn-Anhebung

Die Anhebung des Mindestlohns 2022 erfolgt in folgenden Staffelungen:

  • ab 1.1.2022: Erhöhung (von 9,60 Euro) auf 9,82 Euro
  • ab 1.7.2022: Erhöhung auf 10,45 Euro

Arbeitgeber müssen in diesem Zusammenhang beachten, dass die Erhöhung Auswirkungen auf die Arbeitszeit geringfügig Beschäftigter hat: Da die Maximalgrenze von 450 Euro schneller erreicht ist, dürfen die Beschäftigen weniger Stunden arbeiten.

Meldepflicht bei Beschäftigung von Minijobbern

Ab 2022 müssen Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, die Minijob-Zentrale darüber informieren, wie ihre Mitarbeiter in der geringfügigen Beschäftigung krankenversichert sind. Außerdem müssen Arbeitgeber ab diesem Jahr auch die Steuer-Identifikationsnummer übermitteln. Bisher war nur die Steuernummer erforderlich.

Steueränderungen 2022: Auswirkungen für Grundbesitzer und Eigentümer

Die neue Grundsteuer tritt zwar erst zum 1. Januar 2025 in Kraft, Auswirkungen hat die Grundsteuerreform aber schon in 2022, d.h. ab 01.07.2022 werden die Grundsteuerwerte nach und nach neu festgestellt. Für Grundbesitzer und Eigentümer hat das folgende Auswirkungen: Sie müssen zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke und die Betriebe von Land- und Forstwirtschaft abgeben.

Sie haben Fragen zu den Steueränderungen 2022 oder benötigen Unterstützung bei der Steuererklärung? Kontaktieren Sie uns!



 

Bildnachweis:

© studio v-zwoelf  – stock.adobe.com

Von Erwin Glaab

Rechtsanwalt und Steuerberater. Fachanwalt für Steuerrecht & Fachberater für internationales Steuerrecht

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert