Update: 20. Mai 2023
In vielen Fällen ist mit dem Erbfall statt eines Vermögenszuwachses eine erhöhte finanzielle Belastung für die Erben verbunden. Mit Antritt des Erbes haften die Erben für die Nachlassverbindlichkeiten, was wiederum bedeuten kann, Steuerschulden zu erben. Welche Folgen das für die Erben haben kann und wie sie sich verhalten sollen, wenn Steuerhinterziehung des Erblassers erkannt wird, klären wir im aktuellen Beitrag.
Die Steuerhinterziehung wird nicht vererbt
Das ist zunächst die gute Nachricht für Erben. Die Erben haften zwar durch den Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge (nach § 1922 BGB – der Nachlass geht immer als Ganzes auf die/den Erben über) für die Schulden des Erblassers und damit auch für dessen Steuerschulden, eine Haftung für die Steuerstraftaten sieht das deutsche Steuerstrafrecht jedoch nicht vor. Dadurch können bspw. auch keine Geldstrafen nach dem Tod des Erblassers vollstreckt werden.
Allerdings hat der Erbe falsche oder unvollständige Steuererklärungen des Erblassers zu korrigieren (z.B. durch Abgabe der Steuererklärung für die verstorbenen Eltern), da er sonst eine eigene Steuerhinterziehung begehen könnte. Insofern ist hier Vorsicht geboten, wenn der Erblasser seine steuerlichen Pflichten nicht ganz genau genommen hat.
Steuerschulden erben: Welche Pflichten haben die Erben dadurch?
Die Erbschaftssteuererklärung muss zwar erst nach Aufforderung durch das Finanzamt abgegeben werden, die Erben haben jedoch nach § 30 ErbStG eine Anzeigepflicht. Sie verpflichtet die Erben dazu, den Nachlass im vollen Umfang anzugeben. Dazu gehören auch alle Vermögenswerte im Ausland – Vermögenswerte, die nicht selten den Hintergrund für eine Steuerhinterziehung bilden.
Werden die Erben vom Finanzamt zur Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung aufgefordert, müssen Sie alle Vermögenswerte des Erblassers bewerten. Die Erben müssen sich umfänglich über die Einkommensverhältnisse des Erblassers informieren und können sich nicht einfach auf Unkenntnis berufen. Schon eine unvollständige Erklärung kann den Straftatbestand der Erbschaftssteuerhinterziehung erfüllen.
Stellen die Erben Steuerverkürzungen fest, müssen sie diese laut § 153 AO beim Finanzamt berichtigen. Ansonsten drohen steuerstrafrechtliche Konsequenzen.
Gibt es eine Verjährung für Steuerschulden?
Steuerschulden zu erben kann eine erhebliche finanzielle Belastung für die Erben bedeuten. Sie müssen die Steuern nachzahlen sowie bis zu 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
Unabhängig vom Erbfall und unabhängig davon, wer die Steuern hinterzogen hat, läuft die 10-jährige Festsetzungsfrist weiter. Die Festsetzungsfrist bezieht sich auf die Abgabepflicht der Steuererklärung bzw. auf die Zeit, die das Finanzamt hat, um Bescheide zu erlassen oder Änderungen an Bescheiden vorzunehmen. Die Steuerschulden verjähren also erst nach 10 Jahren.
Das heißt aber auch: Sind steuerliche Fristen schon zu Lebzeiten des Erblassers verstrichen, so gilt das auch für die Erben – selbst, wenn im Zuge der Anzeige beim Finanzamt bzw. durch die Erbschaftssteuererklärung „herauskommen“ sollte, dass Steuern hinterzogen wurden.
Steuerschulden in der Erbschaftssteuererklärung geltend machen
Erben haben die Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu senken, indem sie die Steuerschulden in der Erbschaftssteuererklärung geltend machen. Immerhin handelt es sich dabei um Nachlassverbindlichkeiten. Absetzbar sind unter diesem Punkt auch gegebenenfalls anfallende Kosten für einen Steuerberater.
Das ist auch dann möglich, wenn das Finanzamt schon einen Erbschaftssteuerbescheid verschickt hat. In dem Fall wird der Bescheid geändert und zu viel gezahlte Steuern werden erstattet.
Erbe ausschlagen, um keine Steuerschulden zu erben
Sie haben 6 Wochen ab Kenntnis Zeit, um das Erbe auszuschlagen, und damit gegebenenfalls drohende Nachzahlungen von Steuerschulden zu umgehen. Es ist daher sinnvoll, sich nach dem Tod des Erblassers sofort einen Überblick über die Vermögensverhältnisse zu verschaffen. Nur so ist es möglich, Schulden und Vermögen zu vergleichen und entsprechend der Ergebnisse die Entscheidung zu treffen, das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen.
Fazit:
Aufgrund der zahlreichen Fallstricke im Zuge geerbter Steuerschulden, insbesondere, wenn es sich um einen komplexen Nachlass handelt, sollten Sie auf jeden Fall unsere Kanzlei hinzuziehen. Wir sind auf Erbrecht und Steuerrecht gleichermaßen spezialisiert und bieten Ihnen dadurch einen fachlich fundierten Rechtsbeistand zum Thema Steuerschulden erben.
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Mutter ist Januar 21 verstorben, mit 91 Jahren. Anträge für Blindengeld,Pflegestufe usw.hat unser Bruder getätigt,der aber dann im
Juni 21 ebenfalls verstarb. Jetzt wurde meine Schwester angeschrieben
sie solle Steuererklärungen für den Zeitraum 2017-2021 einreichen.
Minimal sind noch Unterlagen vorhanden,aber keine für eine Steuerklärung
In solchen Fällen rate ich zu einer Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt und der Schilderung der besonderen Umstände, möglicherweise gelingt es auf diesem Weg, eine pragmatische Lösung zu finden.