Pandora Papers: Prominenz, Politiker und Amtsträger erneut vom Datenleak betroffen

Pandora Papers

Erst Panama, dann Paradise und jetzt: Pandora. Die Pandora Papers, deren Daten von der SZ und zahlreichen weiteren Medien in den vergangenen zwei Jahren ausgewertet wurden, erhalten brisante Informationen zu den Offshore-Unternehmungen zahlreicher prominenter Personen, Amtsträger und Politiker. Hier fallen Namen wie Andrej Babiš, Wladimir Putin, Julio Iglesias oder Claudia Schiffer.

Nachdem am 3. Oktober die ersten Publikationen zu den Pandora Papers erschienen waren, wurden mittlerweile zahlreiche weitere hochsensible Informationen veröffentlicht und damit tiefere Einblicke in das betroffene Klientel aus Prominenz und Politik geliefert.

Drittes Leak – umfangreichste Datenmenge

Die Pandora Papers bilden mit einem Datenumfang von 2,9 Terrabyte das bisher größte Leak in der Reihe der Veröffentlichungen zu Vermögen in ausländischen Firmen. Zum Vergleich: Die Panama Papers umfassten 2,6 Terrabyte, die Paradise Papers 1,4 Terrabyte.

Wie bereits bei den Panama Papers und den Paradise Papers wurden auch die Pandora Papers von einem umfangreichen Netzwerk aus Journalisten und Journalistinnen ausgewertet – unter Leitung des ICIJ in Washington (International Consortium for Investigative Journalists). Das ICIJ erhielt die Daten von einer anonymen Quelle.

Mehr als 600 Journalisten aus 117 Ländern waren bzw. sind an der Datenauswertung beteiligt.

Fakten zu den Pandora Papers laut SZ:

  • 11,9 Millionen Dokumente, u.a. zu Gründungsurkunden von Briefkastenfirmen, Mails, Abrechnungen
  • Daten reichen bis in 70er Jahre zurück, aktuellste Daten stammen aus 2021
  • interne Unterlagen von 14 Finanzdienstleistern, u.a. Trident Trust Company, Alemán, Cordero, Galindo & Lee, Asiaciti Trust Asia und Il Shin
  • Datenleck liefert Aufschluss über Firmenanteile bei über 27.000 Offshore-Firmen
  • betrifft über 330 Politiker und Amtsträger aus fast 100 Ländern
  • unter den Betroffenen sind 35 derzeitige oder ehemalige Staats- und Regierungschefs

Ein Blick zurück: Datenleaks und ihre Auswirkungen

Die Pandora Papers reihen sich in eine ganze Serie von Datenleaks aus der Schattenfinanzwirtschaft ein, u.a.:

  • 2013: Offshore-Leak – das bis dahin größte Datenleck
  • 2016: Panama Papers – Leak der panamaischen Anwaltskanzlei Mossack Fonseca
  • 2017: Paradise Papers: Daten stammen hauptsächlich vom Offshore-Anbieter Appleby

Als Konsequenz aus den bisherigen Leaks haben Gerichte und Finanzbehörden durch Strafgelder und Steuernachforderungen zwar rund eine Milliarde Euro eingenommen, viele Steueroasen erfreuen sich aber nach wie vor großer Beliebtheit. Und das, obwohl einige der betroffenen Länder sogar auf mehr Transparenz setzen, z.B. Malta und Luxemburg mit einem offenen Firmenregister. In vielen Fällen sind die Ermittlungen jedoch bis heute nicht abgeschlossen.

Angesichts der jetzt veröffentlichten Pandora Papers zeigt sich auch, dass die Zahlungen scheinbar keinerlei abschreckende Wirkung hatten. Außerdem sind Steuerhinterziehungen auf Grundlage von Briefkastenfirmen-Netzwerken nur sehr schwierig nachzuweisen, weil sie für Strafverfolgungsbehörden aufgrund der Vielzahl an Transaktionen mit einem enormen Aufwand verbunden sind.

Im Grunde genommen zeigen die Pandora Papers die gleichen illegalen Aktivitäten zur Steuervermeidung wie die vorherigen Leaks, nur reichen diese Informationen weit über Panama hinaus (z.B. sind auch Daten aus Dubai, Hongkong oder Belize dabei) und liefern teilweise Daten bis 2021. Und: Die Pandora Papers machen deutlich, in welchem Ausmaß hochrangige Politiker beteiligt sind. Das ist gerade deshalb brisant, weil viele der in den Leaks genannten Politiker in der Öffentlichkeit wiederholt betonen, gegen das Offshore-System vorgehen zu wollen – dabei sind sie selbst in diese Systeme involviert.

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Geschäftsanteile im Ausland aus Steuersicht

Geschäfte in Steueroasen sind nicht grundsätzlich verboten. Die Deals und Investitionen im Ausland können also durchaus legal sein und nicht alle Daten der Pandora Papers müssen zwangsläufig auf illegale Geschäfte hindeuten. Allerdings sind Offshore-Firmenkonstrukte dafür bekannt, für Steuerhinterziehung und darüber hinaus für Geldwäsche genutzt zu werden.

Legen Eigentümer einer Briefkastenfirma diese Firma den Behörden des Heimatlandes offen und versteuern sie korrekt deren Gewinne, gibt es aus Steuersicht keine Probleme.

Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Deutschland haben laut § 138 Absatz 2 Satz 1 AO folgende Mitteilungspflicht an das zuständige Finanzamt:

  • Gründung/Erwerb von Firmen im Ausland
  • Erwerb/Aufgabe/Veränderung der Beteiligung an ausländischen Personengesellschaften
  • Erwerb oder Veräußerung von Beteiligungen an einer Körperschaft, Personen­vereinigung oder Vermögensmasse mit Sitz und Geschäftsleitung außerhalb Deutschlands, wenn:
    • damit eine Beteiligung von mindestens 10 % am Kapital oder am Vermögen der ausländischen Gesellschaft erreicht wird oder
    • die Summe der Anschaffungskosten aller Beteiligungen mehr als 150.000 Euro beträgt

Auswirkungen der Veröffentlichungen in Deutschland

In Deutschland gibt es zwar bisher noch keine öffentlich bekannten Ermittlungen im Zuge der Pandora Papers, allerdings ist das keine Entwarnung für in Deutschland steuerpflichtige Personen mit Briefkastenfirmen oder nicht ordnungsgemäß versteuerten Erträgen im Ausland. Wie die bisherigen Leaks zeigen, gibt es immer wieder Enthüllungen dieser Art, sodass die Gefahr steigt, dass illegale Steuervermeidungen aufgedeckt werden.

Davon abgesehen gibt es seit 2017 einen automatischen Austausch von Steuerdaten, bei dem mehr als 100 Länder beteiligt sind, wobei mittlerweile auch die Türkei teilnimmt.

Die beste Entscheidung ist daher, zeitnah fachkundige Rechtsberatung einzuholen und sich mit den Möglichkeiten einer strafbefreienden Selbstanzeige zu befassen. So können Betroffene unter Umständen Straffreiheit erlangen, obwohl sie Steuern hinterzogen haben.

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Bildquelle:

© alexlmx – stock.adobe.com

Von Erwin Glaab

Rechtsanwalt und Steuerberater. Fachanwalt für Steuerrecht & Fachberater für internationales Steuerrecht

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