Ebay, Vinted, Etsy, Mobile.de, Autoscout und ähnliche Plattformen sind sehr beliebt für Privatpersonen, weil sie hier einfach Gebrauchtes verkaufen und die Artikel einer großen Zielgruppe anbieten können. Ebenso leicht ist für Privatpersonen die Vermietung von Unterkünften über Airbnb.
Diese Online-Plattformen sollen aber transparenter werden. Dafür sorgt seit Jahresbeginn 2023 ein neues EU-Steuergesetz – das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Dadurch müssen die Plattform-Betreiber Verkaufsdaten ihrer Nutzer an die Finanzbehörden melden.
Wir zeigen Ihnen, welche Auswirkungen das PStTG für Privatverkäufer bei Ebay und Co. hat.
Neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) 2023 – die wichtigsten Fakten: · gilt seit Jahresbeginn 2023 · Plattformbetreiber wie Ebay, Vintage oder Amazon müssen private Veräußerungs- oder Dienstleistungsgeschäfte an Bundeszentrale für Steuern melden · Privatverkäufer sollten alle Verkäufe ab 2023 dokumentieren |
Ebay und das Finanzamt
2015 haben wir uns schon einmal dem Thema Ebay und Steuern gewidmet. Hier ging es in erster Linie um die Frage nach der Einstufung als gewerblicher Händler bei Ebay bzw. darum, wann Ebay überhaupt steuerpflichtig ist.
Darin haben wir auch darauf hingewiesen, dass das Finanzamt bereits seit Mitte 2013 Nutzerdaten von Handelsplattformen wie Ebay einfordern kann. Möglich wurde das durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16.05.2013 (vgl. Aktenzeichen II R 15/12). Denn die einfache Anmeldung und der Verkauf für Jedermann erleichtert natürlich auch die Möglichkeiten zur Steuerverkürzung.
Das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) geht jedoch noch einen Schritt weiter.
Sie sind nicht sicher, ob Ihr Privatverkauf steuerfrei ist? Gern beraten wir Sie zu dieser Problematik in unserer Kanzlei.
Was beinhaltet das neue EU-Steuergesetz 2023 zu Plattformen?
Plattformen wie Ebay und Co. müssen seit 1. Januar 2023 durch das PStTG auch private Verkäufe an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Das neue EU-Steuergesetz betrifft generell alle Plattformen, auf denen Privatpersonen Waren oder Dienstleistungen gegen ein Entgelt anbieten. Davon sind neben den bekannten Verkaufsplattformen wie Ebay, Amazon, Etsy, Mobile.de, Autoscout oder Hood auch Airbnb betroffen.
Meldepflichtig sind laut Angabe des Deutschen Bundestags sowohl Anbieter aus dem Inland als auch aus anderen EU-Mitgliedsstaaten. Geplant ist in diesem Zusammenhang auch ein automatischer Informationsaustausch der Finanzbehörden in den EU-Ländern.
Was melden die Plattformen ans Finanzamt?
Das neue Steuergesetz von 2023 macht Ausnahmen zur Meldung bzgl. der Anzahl der verkauften Artikel sowie des Gesamtverkaufswerts:
Die Plattformen müssen die Privatverkäufer und deren Verkäufe erst melden, wenn sie mehr als 30 Artikel pro Jahr verkaufen oder der Verkaufswert insgesamt 2.000 Euro übersteigt.
Die Plattformbetreiber sind dazu verpflichtet, ihre Privatverkäufer anhand dieser Rahmenbedingungen zu prüfen und der Finanzbehörde folgende Informationen zu übermitteln:
- Name
- Geburtsdatum
- Steueridentifikationsnummer
- Postanschrift
- Bankverbindung
- Verkaufserlös und Gebühren
Privatverkäufer auf Ebay und Co.? Darauf müssen Sie jetzt achten!
Durch das neue Steuergesetz 2023 für Plattformen sollten Sie als privater Händler auf Ebay oder anderen Verkaufsplattformen ab Jahresbeginn über Ihre Verkäufe Buch führen, sofern Sie hier regelmäßig verkaufen.
Relevant sind folgende Daten:
- Verkaufsdatum
- Kosten für den Verkauf (Gebühren, die an die Verkaufsplattform abgeführt werden)
- Gewinn oder Verlust
Dass das Finanzamt die Daten von „Kleinverkäufern“ mit deren Steuererklärung abgleicht, ist aber eher unwahrscheinlich. Die Finanzbehörden werden höchstwahrscheinlich die Vielverkäufer in den Fokus nehmen und genau prüfen, welche Artikel in welchem Umfang verkauft werden.
Wenn Sie sich also zu den Viel-Verkäufern bei Ebay, Vintage usw. zählen, sollten Sie Ihre Verkäufe auf diesen Plattformen auf jeden Fall in der Steuererklärung für 2023 angeben. Sonst könnte das Finanzamt davon ausgehen, dass ein unangemeldetes Gewerbe vorliegt.
Kleinverkäufer oder Vielverkäufer – die Grenzen sind oft fließend. Lassen Sie sich dazu von unserer Steuerkanzlei beraten.
Wie kommen Ebay und Co. an meine persönlichen Daten?
Die Plattformanbieter werden auf die Nutzer zugehen, um die für die Meldung an die Behörden notwendigen Daten zu erheben. Weigert sich der Nutzer, seine Daten herauszugeben, eröffnet das neue Gesetz zwei Möglichkeiten:
Entweder wird der Nutzer von der Plattform gesperrt oder aber die an den Verkäufer geleisteten Zahlungen werden von dem Plattformbetreiber einbehalten.
Gewinne beim Privatverkauf auf Plattformen
Viele Privatverkäufer nutzen Plattformen wie Ebay, Etsy, Vintage oder Hood dafür, nicht mehr benötigte Dinge zu verkaufen, einfach weil diese Dinge zu schade für den Müll sind und evtl. noch von anderen genutzt werden können. Immerhin fördert das den nachhaltigen Umgang mit Konsumgütern. Und nebenbei gibt’s noch ein kleines Zubrot.
Handelt es sich wirklich um getragene Kleidung, bereits genutzte Möbel, benutztes Spielzeug usw. müssen Sie sich als Privatperson eigentlich gar keine Gedanken um das Thema Ebay und Steuern machen. Denn letztlich erzielen Sie ja mit dem Verkauf keinen Gewinn, da der Erlös in der Regel unter dem Preis liegt, den Sie für den Neukauf dieser Artikel gezahlt haben.
Es wird also keine Nachzahlung von Steuern erforderlich, wenn erkennbar ist, dass es sich um viele unterschiedliche gebrauchte/ausgemistete Gebrauchsgegenstände handelt.
Problematisch kann es allerdings bei Objekten werden, die nicht unter den täglichen Gebrauch fallen. Dazu gehören z.B.:
- Schmuck
- Uhren
- Antiquitäten
- Edelmetalle
Hier erzielen Sie unter Umständen durch einen Wertzuwachs Gewinne und müssen ggf. Einkommensteuer dafür zahlen.
Galileo Staffel 2023 Folge 8: eBay und Co verpetzen ans Finanzamt?!
Wer auf Onlineplattformen wie eBay Kleinanzeigen und Co. öfters Dinge verkauft, sollte ab diesem Jahr aufpassen. Anwalt Dr. Christopher Arendt erklärt wieso.
Wann muss man Verkäufe bei Ebay und Co. in der Steuererklärung angeben?
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz ändert nichts an der Steuerpflicht für private Veräußerungsgeschäfte. Für sie gilt wie bisher die Freigrenze von 600 Euro. Wenn Sie also in einem Jahr mehr als 600 Euro Gewinn über eine Verkaufsplattform erzielen, müssen Sie den gesamten Betrag versteuern. Liegen die Gewinne unter 600 Euro, bleiben sie steuerfrei.
Allerdings geht es hier um nur Objekte, die Sie binnen eines Jahres nach dem Kauf wieder verkaufen. Zugleich gilt die Freigrenze auch dann nicht, wenn die Schwelle zur Gewerblichkeit überschritten ist.
Sie sind Privatverkäufer bei Verkaufsplattformen und unsicher, ob das neue Steuergesetz Ihre Verkäufe betrifft? Kontaktieren Sie uns!
Bildnachweis:
© nito – stock.adobe.com