Influencer und Steuern: Steuerfahndung in NRW mit ersten Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung  

Influencer Steuern Steuerhinterziehung

Die Welt der Influencer hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt – von Produktwerbung über gesponserte Posts bis hin zu bezahlten Kooperationen. Doch mit dem wachsenden Einfluss der Influencer auf Social-Media-Plattformen nimmt auch die Aufmerksamkeit der Steuerbehörden zu. 

In Nordrhein-Westfalen haben Steuerfahnder nun Ermittlungsverfahren gegen Influencer eingeleitet, da der Verdacht auf steuerliche Unregelmäßigkeiten und Steuerhinterziehung besteht. 

Diese Entwicklung wirft Fragen auf: Welche steuerlichen Pflichten haben Influencer und warum müssen sich Influencer mit dem Thema Steuern intensiv auseinandersetzen?  

Influencer und Steuern – die wichtigsten Fakten: 

  • Steuerfahndung in NRW hat Ermittlungsverfahren gegen Influencer eingeleitet wegen Steuerhinterziehung.
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  • Zielgruppe der Ermittlungen sind professionelle Influencer mit hohen Einnahmen.
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  • Influencer müssen alle Einnahmen, auch Sachzuwendungen, versteuern – unabhängig von Plattform oder Art der Einnahmen.
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  • Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer können für Influencer anfallen, abhängig von den Einnahmen.
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  • Selbstanzeige für Influencer: Kann steuerliche Risiken mindern, sollte jedoch nie ohne anwaltliche Unterstützung erfolgen.

Hintergrund der Ermittlungen zur Influencer Steuerhinterziehung 

Das LBF NRW (Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität), das mittlerweile schon 200 Ermittlungsverfahren gegen Influencer eingeleitet hat, wurde erst im Januar 2025 gegründet. Es beschäftigt 1200 Experten in Bereichen wie Geldwäsche, Cybercrime und Steuerbetrug. Für die Überprüfung der Influencer-Profile auf zahlreichen Social Media Plattformen wurde extra ein „Influencer-Team“ zusammengestellt. 

Das LBF NRW vermutet, dass Influencer in Nordrhein-Westfalen den Fiskus um mehr als 300 Millionen Euro betrogen haben. Dies basiert auf der Auswertung von 6000 Datensätzen von sozialen Medien. 

Professionelle Influencer im Fokus der Ermittlungen 

Die Ermittlungen richten sich hauptsächlich gegen professionelle Influencer, die hohe Beträge durch Werbung auf Social Media verdienen. Hobby-Influencer mit kleinen Follower-Zahlen sind nicht im Fokus. Gerade unter den professionell agierenden Influencern gibt es laut Aussage von Behördenleiterin Thien viele Wiederholungstäter, was den mutmaßlichen vorsätzlichen Steuerbetrug unterstreicht. 

Und: Mit steigenden Einnahmen der Influencer steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich ins Ausland absetzen, um sich dem Zugriff der Steuerfahndung zu entziehen. Schließlich ist der „digitale Job“ in der Regel von der ganzen Welt aus ausführbar. Das und die teils komplexen Wege, die für die Nachverfolgung der Influencer-Aktivitäten auf den verschiedenen Social Media Plattformen anfallen, erfordern eine lückenlose Analyse des LBF NRW. 

Es ist zu erwarten, dass neben NRW auch weitere Bundesländer verstärkt Influencer ins Visier nehmen und Ermittlungen mit Verdacht auf Steuerhinterziehung einleiten.  

Besteuerung von Influencern oder: Ab wann müssen Influencer Steuern zahlen? 

Influencer sind in Deutschland steuerpflichtig, sobald sie Einnahmen erzielen – egal ob als haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit, durch Geld, gesponserte Produkte oder Dienstleistungen. Die Steuerpflicht gilt unabhängig von der Plattform (Instagram, YouTube, TikTok etc.) und von der Form der Einnahmen (Geld, Sachzuwendungen, Dienstleistungen). 

Unsere erfahrenen Anwälte für Steuerrecht und Steuerstrafrecht finden für Ihre Situation als Influencer eine optimale Lösung.



Welche Steuern können für Influencer anfallen? 

Einkommenssteuer: Ab dem jährlichen Grundfreibetrag von 12.096 Euro (2025) müssen sämtliche Gewinne aus der Influencer-Tätigkeit versteuert werden. Alle Einnahmen – auch aus anderen Tätigkeiten – werden hierfür zusammengerechnet. 

Gewerbesteuer: Gewerbesteuer fällt an, wenn die Tätigkeit gewerblich ist – bei Produktwerbung ist das meist der Fall. Der Freibetrag liegt bei einem Gewinn von 24.500 Euro im Jahr. Übersteigt der Gewinn diesen Betrag, wird Gewerbesteuer fällig. 

Umsatzsteuer: 
Wer im Vorjahr mehr als 25.000 Euro Umsatz erzielt hat, muss Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Bis zu dieser Grenze greift die Kleinunternehmerregelung – allerdings nur, wenn dies auf Rechnungen entsprechend vermerkt ist. 

Weitere steuerliche Fallstricke bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland

Ein weitverbreiteter Irrtum: Mit dem Wegzug ins Ausland enden alle steuerlichen Pflichten in Deutschland. Tatsächlich können diese sogar fortbestehen oder zusätzliche Steuerlasten auslösen – vor allem, wenn wirtschaftliche Interessen oder die Geschäftsleitung (auch nur teilweise) weiterhin in Deutschland verbleiben.

Typische steuerliche Risiken im Überblick:

  • Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG):
    Bei Beteiligungen von über 1  % an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH, UG) gilt mit dem Wegzug ins Ausland ein fiktiver Verkauf als erfolgt – die stillen Reserven sind in Deutschland zu versteuern. Diese Steuer entsteht unabhängig davon, ob Anteile tatsächlich veräußert wurden, und kann zu erheblichem Liquiditätsbedarf führen.
  • Entstrickungsbesteuerung (§ 4 Abs. 1 S. 3 EStG):
    Wer betriebliche Vermögenswerte ins Ausland verlagert (z. B. durch Einbringung in eine ausländische Gesellschaft), muss ebenfalls stille Reserven aufdecken und versteuern. Beim Wegzug von Influencern kann es so zu einer Besteuerung selbst geschaffener immaterieller Werte wie Webseiten mit Affiliate-Links, Domains, bestehenden Kundenbeziehungen, Social-Media-Accounts mit Reichweite und Private-Label-Produkten kommen.
  • Beschränkte Steuerpflicht und Doppelbesteuerung:
    Selbst nach dem Wegzug kann Deutschland weiterhin besteuern, wenn z. B. Einnahmen aus Deutschland stammen oder dort verwertet werden (z. B. Events, Kooperationen mit deutschen Unternehmen). Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln im Einzelfall, welches Land das Besteuerungsrecht hat – dies ist komplex und regelmäßig zu prüfen.

Was gilt als steuerpflichtige Einnahme bei Influencern? 

Die Vergütungsoptionen in den sozialen Medien sind sehr vielfältig. Dazu gehören z.B. Vergütungen für: 

  • Abo-Zahlungen 
  • Verkäufe  
  • Werbekooperationen 
  • Klicks 
  • Trinkgelder für Fotos 

Und es kommen ständig neue Varianten hinzu. Wichtig für Influencer beim Thema Steuern ist daher zu wissen, was zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehört: 

  • Geldzahlungen: Alle Honorare, Prämien oder Affiliate-Einnahmen. 
  • Sachzuwendungen: Produktgeschenke, Dienstleistungen wie Hotelübernachtungen, Reisen, Kosmetikbehandlungen etc. – deren Marktwert muss angegeben werden! 
  • Kostenlose Dienstleistungen: Auch der Wert kostenloser Leistungen, die als Gegenleistung erbracht werden, gilt als Einnahme und ist zu versteuern. 

Wichtige Hinweise zu Anmeldung und Nachweis 

Für gewerbliche Tätigkeiten ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt und beim Finanzamt notwendig. Innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit muss ein „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ eingereicht werden. 

Influencer müssen jährlich eine Steuererklärung abgeben, inklusive einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), in der alle Einnahmen und Ausgaben aufgelistet werden. Alle Tätigkeiten, Einnahmen und Ausgaben müssen sorgfältig dokumentiert werden. Auch vermeintliche Gratisprodukte sind dabei als Einnahme anzugeben.

Besonderheit bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland

Wer eine bedeutende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft hält (mehr als 1 %) und ins Ausland zieht, unterliegt unter Umständen der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. In diesem Fall besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt – der Wegzug ist frühzeitig mitzuteilen, damit die Bewertung der Anteile und ggf. die Steuerfestsetzung erfolgen kann. Unterbleibt diese Anzeige, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Wir empfehlen Influencern daher:  

  • Lassen Sie sich frühzeitig steuerlich beraten. 
  • Dokumentieren Sie alle Einnahmen und Ausgaben genau. 
  • Melden Sie auch kleine und einmalige Kooperationen, sofern sie den Freibetrag überschreiten. 
  • Unterschätzen Sie nicht Ihre steuerlichen Pflichten, auch bei Auslandsaufenthalt. Auch nach einem Wohnsitzwechsel ins Ausland kann eine Besteuerung in Deutschland weiterhin bestehen bleiben. Der reine Umzug ins Ausland schützt daher nicht vor der Steuerpflicht in Deutschland.

Frühzeitig gegensteuern mit einer Selbstanzeige 

Eine Selbstanzeige kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, frühzeitig gegenzusteuern und mögliche strafrechtliche Konsequenzen abzumildern. Besonders im Hinblick auf die aktuellen Ermittlungen und Überprüfungen durch die Steuerfahndung in NRW ist dies eine Option, die ernsthaft in Betracht gezogen werden sollte. 

Allerdings sollte dieser Schritt niemals im Alleingang erfolgen – die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für Steuerrecht und Steuerstrafrecht ist unerlässlich, um die Selbstanzeige korrekt und zielführend durchzuführen und rechtliche Risiken zu minimieren. 

Fazit zum Thema Influencer und Steuern 

Influencer müssen sämtliche Einnahmen – auch Sachleistungen – dem Finanzamt melden und versteuern. Wer seine Pflichten nicht erfüllt, riskiert hohe Nachzahlungen, Strafermittlungen und ggf. Freiheitsstrafen. Die Steuerregelungen gelten ausnahmslos und werden zunehmend kontrolliert. 

Sie benötigen Unterstützung wg. Einleitung eines Steuerstrafverfahrens oder eine Beratung zur Besteuerung als Influencer? Kontaktieren Sie uns!



Bildquelle:  

© deagreez – stock.adobe.com

Von Dr. Christopher Arendt

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