Arbeitszimmer absetzen: Neue Regelungen zu häuslichem Arbeitszimmer und Homeoffice Pauschale ab Steuerjahr 2023

Ausgebauter Dachboden als Home Office mit Schreibtisch Arbeitsplatz

Update: 4. April 2024

Durch die Corona-Krise sind viele auf die Arbeit im Homeoffice umgestiegen, sei es, weil der Arbeitgeber dazu aufgefordert oder die Empfehlung gegeben hat oder weil die fehlende Kinderbetreuung durch Schule oder Kita dazu gezwungen hat. Deshalb hat der Gesetzgeber 2020 die Homeoffice Pauschale eingeführt. Sie schaffte klare Regelungen, um Homeoffice mit der Steuererklärung abzusetzen, auch wenn kein separates Arbeitszimmer zur Verfügung steht.  

Seit dem Steuerjahr 2023 gibt es eine Neuregelung zur Absetzbarkeit von häuslichem Arbeitszimmer und Homeoffice 

Wir geben Ihnen zunächst einen Überblick zu den steuerlichen Unterschieden bei Homeoffice Pauschale und häuslichem Arbeitszimmer und gehen im Anschluss auf die seit dem Steuerjahr 2023 geltenden Neuregelungen dazu ein. 

Unterschied zwischen Homeoffice Pauschale und häuslichem Arbeitszimmer 

Der Begriff „Arbeitszimmer“ bzw. „häusliches Arbeitszimmer“ ist gesetzlich definiert und unterliegt strengen Anforderungen hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit. Für die Homeoffice Pauschale sind die Regelungen jedoch weniger strikt. Wer die Homeoffice Pauschale in der Steuererklärung nutzen möchte, benötigt bspw. kein separates Arbeitszimmer.

Häusliches Arbeitszimmer in der Steuererklärung absetzen

Um ein Arbeitszimmer absetzen zu können, das auch in steuerrechtlicher Hinsicht ein Arbeitszimmer ist (Anerkennung als häusliches Arbeitszimmer), müssen Sie zunächst nachweisen können, dass dieser Arbeitsplatz den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit darstellt. 

Typische Berufe, die den Heimarbeitsplatz nutzen, sind: 

  • Lehrer 
  • Redakteure 
  • Schriftsteller 
  • Künstler 
  • Steuerberater 

Sie können zwar Computer, Mobiliar und sonstige Arbeitsmaterialien auch privat nutzen, aber: Wer sein Arbeitszimmer absetzen möchte, muss nachweisen können, dass dieser Ort hauptsächlich als Arbeitszimmer genutzt wird, und zwar zu mindestens 90 Prozent. 

Weitere Voraussetzung zur Absetzung eines häuslichen Arbeitszimmers in der Steuererklärung: 

  • Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht die Möglichkeit haben, einen anderen Arbeitsplatz zu nutzen. 
  • Für die Homeoffice-Arbeit steht ein separater, abgeschlossener Raum zur Verfügung. Nur eine Arbeitsecke, z.B. im Wohnzimmer oder Schlafzimmer reicht nicht. 

Da sich in einigen Fällen die berufliche Nutzungsweise schwer von der privaten trennen lässt, wie beispielsweise bei der Benutzung des Computers, bieten Finanzämter eine Schätzung an, um die Benutzung beurteilen zu können. Auch dabei offenbart bereits Ihr Beruf selbst viele Indizien. Sie haben aber auch die Möglichkeit, persönliche Nachweise einzureichen und zum Beispiel für einen bestimmten Zeitraum eine explizite Nutzungsübersicht zu erstellen. 

Arbeitszimmer absetzen: Regelungen bis Steuerjahr 2022

Bis zum Steuerjahr 2022 konnten Erwerbstätige ein häusliches Arbeitszimmer in unbegrenzter Höhe absetzen, wenn dieses Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildete. Wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, konnten die Kosten bis 2022 bis maximal 1.250 Euro abgesetzt werden. 

Arbeitszimmer absetzen ab Steuerjahr 2023: Aufwendungen mit Nachweis vs. Jahrespauschale für häusliches Arbeitszimmer

Neu seit 2023 ist eine Wahlmöglichkeit. Sie können demnach das häusliche Arbeitszimmer in der Steuererklärung folgendermaßen absetzen: 

  • in Höhe der tatsächlich angefallenen Aufwendungen  
  • mit einer Jahrespauschale in Höhe von 1.260 Euro 

Wenn Sie die Pauschale ansetzen, benötigen Sie keine Nachweise über die Aufwendungen. Für beide Optionen gilt aber nach wie vor, dass der genutzte Arbeitsraum dem Begriff des häuslichen Arbeitszimmers entspricht. 

Die Jahrespauschale von 1.260 Euro darf nicht mit der neuen Tagespauschale verwechselt werden: Die Jahrespauschale gilt für ein häusliches Arbeitszimmer, in dem der Tätigkeitsmittelpunkt besteht. Die neue Tagespauschale ist die Homeoffice Pauschale. Sie beträgt maximal 1.260 Euro pro Jahr (6 Euro pro Tag) und gilt für Personen, die im Homeoffice arbeiten oder für die es sonstige externe Tätigkeitsmittelpunkte gibt. Für die Tagespauschale / Homeoffice Pauschale muss kein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer vorliegen (siehe auch unsere Erläuterungen weiter unten zum Punkt „Homeoffice Pauschale für alle Homeoffice-Nutzer“). 

Sie haben Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit des Homeoffice? Wir helfen Ihnen gern weiter!



Was kann man beim häuslichen Arbeitszimmer absetzen?

Wer die tatsächlich angefallenen Kosten absetzen möchten, kann folgende Posten anrechnen lassen: 

Fläche für das Arbeitszimmer und laufende Kosten 

Prozentual wird der Anteil der Fläche des Arbeitszimmers an der Gesamtfläche Ihrer Wohnung bestimmt. Dieser prozentuale Wert gibt dann gleichzeitig den Verteilungsschlüssel an, mit dem Sie festlegen können, wie sich die anteilig laufenden Kosten für Ihr Arbeitszimmer zusammensetzen, bestehend aus: 

  • Miete 
  • Strom 
  • Heizung 
  • Wasser/Abwasser 
  • Reinigungskosten 
  • Müllabfuhrgebühren 
  • Schornsteinfegergebühren 
  • Hausratversicherung 

Immobilieneigentümer können statt der Miete die Gebäudeabschreibung oder Schuldzinsen für Kredite (Anschaffung oder Reparaturen) anteilig ansetzen und außerdem die Kosten für Grundsteuer, Rechtsschutzversicherung und Wohngebäudeversicherung.  

Arbeitsmaterialien 

Dazu gehört einerseits Verbrauchsmaterial wie Stifte, Blöcke, Druckerpapier, Druckerpatrone, Locher und ähnliches Büromaterial. Auch Fachliteratur gehört dazu. Andererseits können Sie Büromobiliar und Bürozubehör absetzen, z.B. den Kauf von Bürostuhl, Regal, Schreibtisch, Computer oder Drucker.  

Auch hier gilt: Voraussetzung dafür ist, dass Sie das Mobiliar vorrangig für Ihre berufliche Tätigkeit nutzen. Dies wird sogar anerkannt, wenn das Büromobiliar im Wohnzimmer steht. Wichtig ist bloß, dass es tatsächlich hauptsächlich als Büromobiliar, also für Ihre berufliche Tätigkeit genutzt wird. 

Tipp:

Neben dem Neukauf ist es auch erlaubt, privates Mobiliar als Büromaterial abzusetzen, vorausgesetzt, dass Sie Ihre Einrichtung ab sofort vorrangig als Arbeitsmobiliar verwenden, also quasi den Zweck umwidmen. Wenn die umgewidmete Einrichtung nicht den Wert von 410 Euro übersteigt, können Sie den Betrag direkt absetzen, andernfalls benötigen Sie Belege, die einen höheren Wert nachweisen, dann können Sie den Wert abschreiben. 

Renovierungskosten für das Arbeitszimmer absetzen 

Im Gegensatz zu den laufenden Kosten wie Miete und Energiekosten, die Sie nur anteilig absetzen dürfen, können Sie Renovierungskosten (z.B. für Tapeten, Farbe, Bodenbeläge) für das Arbeitszimmer sowie Kosten für die Ausstattung dieses Zimmers (z.B. Lampen, Bürostuhl oder Schreibtisch) in voller Höhe geltend machen. 

Wo trägt man die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer in der Steuererklärung ein?

Sowohl die Pauschale als auch die tatsächlichen Kosten tragen Sie als Arbeitnehmer im Bereich Werbungskosten in Anlage N ein, bei selbstständiger Tätigkeit im Bereich Betriebsausgaben. 

Homeoffice-Pauschale für alle Homeoffice-Nutzer 

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 kam die Homeoffice-Pauschale. Sie wurde eingeführt, damit auch diejenigen ihren Homeoffice-Arbeitsplatz geltend machen können, die die oben genannten Voraussetzungen zu einem häuslichen Arbeitszimmer nicht erfüllen. 

Während die Homeoffice-Pauschale zunächst befristet war, gilt sie seit 1. Januar 2023 unbefristet und wurde sogar noch erhöht. 

Mit der Pauschale kann jeder, der im Homeoffice arbeitet, sein Arbeitszimmer bzw. seinen Arbeitsbereich mit der Steuererklärung absetzen  

Alle wichtigen  Fakten zur Homeoffice Pauschale ab 2023  im Überblick: 

  • Ist für jeden Steuerzahler nutzbar, sofern das Arbeitszimmer nicht nach bisherigen Anforderungen (siehe oben) abgesetzt werden kann. 
  • Arbeitsraum muss kein separates, abgetrenntes Zimmer sein – es zählt also auch Arbeitsplatz in der Küche oder im Wohnzimmer. 
  • Pauschale soll ähnlich wie beim häuslichen Arbeitszimmer folgende Kosten abdecken: anteilige Mietkosten, Kosten für Wasser/Heizung/Strom, anteilige Reinigungskosten, ggf. anteilige Gebäudeabschreibung. 
  • Pauschale beträgt 6 Euro pro Homeoffice-Tag – maximal können 210 Tage bzw. 1.260 Euro eingetragen werden 
  • Es gibt keine Nachweispflicht für die Homeoffice-Pauschale.

Zur Vollständigkeit noch einmal die Regelungen für die Homeoffice Pauschale vor 2023: 

2020, 2021 und 2022 betrug die Homeoffice-Pauschale 5 Euro pro Tag und war auf 600 Euro pro Jahr begrenzt. Sie konnten also maximal 120 Tage pro Jahr Homeoffice von der Steuer absetzen. 

Weitere Ausgaben im Zusammenhang mit Homeoffice absetzen

Zusätzlich zur Inanspruchnahme der Homeoffice Pauschale sind als Werbungskosten folgende Ausgaben fürs Homeoffice absetzbar: 

  • Arbeitsmittel, z.B. Kauf eines Bürostuhls oder einer Bildschirmerhöhung 
  • Aufwendungen für Telekommunikation (beruflich veranlasste Kosten für Smartphone, Festnetz, Internet) 

Arbeitnehmer dürfen pauschal 20 % der angefallenen Telefon- und Internetkosten, allerdings maximal 20 Euro pro Monat als Werbungskosten ansetzen. 

Alternativ gibt es die Möglichkeit, die Telefon- und Internetkosten als Einzelnachweis abzusetzen, was wesentlich aufwändiger ist: 

  1. Sie müssen dafür mindestens 3 Monate lang jedes Gespräch protokollieren und den Anteil an beruflich veranlassten Telefonaten nachweisen. 
  2. Diesen beruflichen veranlassten Anteil können Sie dann für den gesamten Veranlagungszeitraum zugrunde legen.  

Wo trage ich die Homeoffice Pauschale in der Steuererklärung ein? 

Als Arbeitnehmer tragen Sie die Homeoffice Pauschale als Werbungskosten in Anlage N ein (hier steht allerdings der Begriff „Tagespauschale“) – in Zeile 61, wenn Ihnen für die berufliche Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und in Zeile 62, wenn Ihnen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bei selbstständiger Tätigkeit tragen Sie die Pauschale im Bereich Betriebsausgaben ein. 

Die Homeoffice Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale eingerechnet, die ab 2023 1.230 Euro beträgt.  

Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 tragen Sie die Homeoffice Pauschale (5 Euro pro Tag, maximal 600 Euro pro Jahr bzw. 120 Homeoffice-Tage) wie folgt in der Steuererklärung ein: 

  • Für das Jahr 2020 tragen Sie die Homeoffice Pauschale in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) ab Zeile 47 unter „Weitere Werbungskosten“ ein. 
  • Für die Jahre 2021 und 2022 tragen Sie die Homeoffice Pauschale in Anlage N, Zeile 45 ein. 

Homeoffice-Pauschale + Entfernungspauschale absetzen – ist das möglich?

Sie können zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale die Entfernungspauschale nutzen, müssen jedoch bedenken, dass Sie die Pauschale nicht für die Tage im Homeoffice, sondern nur die übrigen Arbeitstage im Jahr ansetzen dürfen. 

Einzige Ausnahme: 

Wenn Sie keinen Arbeitsplatz für bestimmte Arbeiten Ihrer Tätigkeiten haben, z.B. Schreibarbeiten bei Lehrern, und diese im Homeoffice erledigen müssen, können Sie zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale die Entfernungspauschale geltende machen, sofern Sie am Homeoffice-Tag auch zur Arbeitsstelle gefahren sind. 

Sie sind sich unsicher über die steuerliche Absetzbarkeit bei Homeoffice oder häuslichem Arbeitszimmer? Profitieren Sie von unserer Erfahrung im Steuerrecht und nehmen Sie Kontakt auf!



Foto: © Robert Kneschke / Fotolia.com

Von Erwin Glaab

Rechtsanwalt und Steuerberater. Fachanwalt für Steuerrecht & Fachberater für internationales Steuerrecht

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