Höhere Steuern für Rentner

Rentenerhöhung

Übersicht:

Berechnungsgrundlage Rentenfreibetrag
Prüfung Ihrer Steuerverpflichtung

Dieses Jahr, genauer gesagt seit dem 01.07.2018 erhalten Rentner einen erhöhten Rentensatz. Im Westen wurde eine Rentenerhöhung von 3,22 Prozent und im Osten von 3,37 Prozent eingeführt. Ein derartiger Prozentsatz könnte sich tatsächlich auf dem Konto der Rentenbezieher bemerkbar machen, allerdings wird die Freude über das kleine Plus durch eine weitere neue Einführung wieder etwas getrübt, und zwar durch die gleichzeitige Steuererhöhung auf das Renteneinkommen.

  • Wir wirkt sich die Steuererhöhung auf die erhöhte Rente aus?
  • Profitieren RentnerInnen überhaupt von der Rentenerhöhung, wenn die Steuern für Rentner auch erhöht werden?

 Zum Thema Höhere Steuern für Rentner – Wir klären auf!

Rentenerhöhung = Steuererhöhung?

Für viele Rentner und Rentnerinnen ist die Rentenerhöhung keine so gute Nachricht, wie zunächst erhofft. Allerdings muss die absolute Steuerverpflichtung sehr individuell betrachtet werden. Ob und wie viele Steuern gezahlt werden müssen, hängt vor allem davon ab, ob Sie als RentnerIn über den Rentenfreibetrag kommen. Erst dann sind Sie nämlich verpflichtet, eine Steuerklärung abzugeben und somit Steuern abzugeben. Durch die Erhöhung der Rente dieses Jahres, erreichen allerdings deutlich mehr RentnerInnen diese Grenze, somit sind ab diesem Jahr voraussichtlich auch mehr RentnerInnen steuerpflichtig.

Berechnungsgrundlage Rentenfreibetrag

Der Freibetrag liegt bei:

  • 9.000 Euro für alleinstehende Rentner und Rentnerinnen
  • 18.000 Euro für verheiratete Rentner und Rentnerinnen

Wer diesen Betrag überschreitet, ist zukünftig steuerverpflichtet, wer trotz der Erhöhung der Rente unter diesem Satz bleibt, könnte von der Rentenerhöhung profitieren und am Ende mehr Euro in der Tasche haben. Allerdings hängt die Steuerverpflichtung von vielen weiteren Faktoren ab, beispielsweise von weiteren Einkommensquellen wie Erträgen aus Kapitaleinnahmen oder Mieteinnahmen. Zudem werden weitere Steuerbelastungen (z.B. aus Nebenerwerb) miteinbezogen, die die Steuerpflicht in puncto Renteneinkommen wieder mindern kann.

Da erst am Ende des Jahres für Rentner ersichtlich ist, welche Einkünfte Sie insgesamt im Kalenderjahr hatten, kann vor Ende des Jahres nicht eindeutig festgelegt werden, wie hoch Ihr Rentenfreibetrag ausfällt. Der individuelle Rentenfreibetrag wird im darauf folgenden Jahr des Renteneintritts festgelegt und gilt von da an lebenslang. Vielen hilft eine prognostische Berechnung dennoch, um eine gewisse Planungssicherheit zu haben, seien Sie sich bei einer Kalkulation aber bewusst, dass sich dieser Betrag unter Umständen nicht mit der tatsächlichen Steuerlast gleicht.

Berechnungsfaktor Renteneintritt

Ein besonders wichtiger Aspekt bei der Berechnung der Steuerverpflichtung ist Ihr Renteneintrittsalter, denn danach richtet sich der Prozentsatz der Versteuerung Ihres Renteneinkommens (Anmerkung: Gemeint ist hier die gesetzliche Rente, eine Betriebsrente beispielsweise zählt zu weiteren Einkünften und kann somit die Steuerverpflichtung erhöhen oder den Freibetrag überschreiten). Seit 2005 steigt der Prozentsatz linear an, für ein Renteneintrittsjahr in 2018 läge Ihr Steuersatz bereits bei 76%. Je weiter Ihr Eintrittsjahr in der Vergangenheit liegt, desto geringer fällt demnach der Prozentsatz der Versteuerung Ihrer Rente aus.

Vorteile für derzeitige ArbeitnehmerInnen

Hintergrund dieser Steuerumstellungen ist die nachgelagerte Besteuerung. Zwar kann die Steuerbelastung für RentnerInnen nun etwas höher ausfallen, langfristig haben ArbeitnehmerInnen allerdings den Vorteil, dass sie Ausgaben für die Altersvorsorge absetzen dürfen – sogar zu 100%.

Höhere Steuern für Rentner – Lassen Sie Ihre Steuerverpflichtungen unbedingt überprüfen

Denn nur weil Sie im vorigen Jahr keinen Steuerverpflichtungen als RentnerIn nachkommen mussten und keine weiteren oder neuen Einkünfte haben, bedeutet das nicht, dass Sie nach der Renten- und Steuererhöhung 2018 weiterhin befreit sind. Denken Sie außerdem unbedingt daran, eine Steuererklärung abzugeben, sofern Sie steuerpflichtig sind, ansonsten kommt irgendwann, wenn Sie vielleicht gar nicht damit – im wahrsten Sinne des Wortes – rechnen, das Finanzamt und eine Steuernachzahlung auf Sie zu.

Steuern für Rentner – Professionelle Steuerberatung

Nutzen Sie Ihr Steuereinsparungspotenzial und lassen Sie sich in unserer Steuerfachkanzlei professionell beraten, gerade jetzt, wo eventuell eine höhere Steuerbelastung auf Sie zukommt als vor der Renten- und Steuererhöhung. Selbstverständlich können Sie auch als RentnerIn einige Ausgaben steuerlich absetzen (z.B. für Pflegedienste). Welche Ausgaben das in Ihrem Fall genau sind, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. Wir unterstützen Sie und kümmern uns um eine jährliche, korrekte Steuererklärung!

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Unsere Kanzlei freut sich auf Ihr Anliegen!

Titelbild:

© Viacheslav Iakobchuk / Fotolia.com

Von Erwin Glaab

Rechtsanwalt und Steuerberater. Fachanwalt für Steuerrecht & Fachberater für internationales Steuerrecht

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