Die Steuerfahndung: Was darf sie und wann wird sie aktiv?

Steuerfahndung

Die Steuerfahndung kann bei jeglichen Steuerdelikten in Aktion treten. Es bedarf schon eines strafrechtlichen Anfangsverdachtes, damit die Steuerfahndung ermittelt. Sie fungiert damit vereinfacht gesagt als Polizei des Finanzamtes. Da die Steuerfahndung sowohl bei der Strafverfolgung aktiv wird als auch mittelbar bei der Umsetzung des Steuerrechts, hat sie weitreichende Befugnisse. Ebenso umfangreich sind ihre Möglichkeiten, Kenntnis von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten zu erlangen.

Diesen Befugnissen und Informationsmöglichkeiten gehen wir im heutigen Beitrag auf den Grund.

Befugnisse: Was darf die Steuerfahndung und was darf sie nicht?

Um die Regelungen des Steuerrechts durchsetzen und Steuerstraftaten verfolgen zu können, agiert die Steuerfahndung in einem großen Befugnisrahmen.

Dazu gehören in steuerstrafrechtlicher Hinsicht z.B.:

  • Vorläufige Festnahmen
  • Durchsuchung von persönlichen/beruflichen Papieren
  • Beweismittel beschlagnahmen

Das ist auch ohne richterlichen Beschluss möglich, sofern sofortiges Handeln erforderlich ist.

Trotz der umfangreichen Machtbefugnisse muss sich natürlich auch die Steuerfahndung an Regeln halten, genauer gesagt an die Vorschriften der Strafprozessordnung § 136a Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwertungsverbote. Demnach darf die Steuerfahndung bspw. nicht auf Misshandlungen, Formen der Nötigung oder Täuschung zurückgreifen.

Wann wird die Steuerfahndung aktiv?

Die Steuerfahndung hat zahlreiche Möglichkeiten, Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten in Zusammenhang mit Steuern festzustellen und entsprechend zu verfolgen. Nachfolgend werden die wichtigsten Methoden kurz beschrieben:

Informationen durch den Betroffenen selbst

Das bezieht sich auf regelmäßig unbewusste Informationsübermittlungen an die Finanzverwaltung. Immerhin bestehen steuerliche Mitwirkungspflichten, durch die der Betroffene wiederum selbst dafür sorgt, dass seine Verstöße „offengelegt“ werden. Die Übermittlung kann z.B. in Form von Belegen, Buchführung, Jahresabschlüssen oder Erträgnisaufstellungen erfolgen.

Anzeigen Dritter an das Finanzamt

Hierunter fallen sowohl anonyme Anzeigen als auch Anzeigen mit Namensnennung, z.B. von Kunden, Familienmitgliedern oder Nachbarn. Damit die Steuerfahndung aktiv wird, müssen die Angaben jedoch schlüssig sein und genügend Details liefern.

Auf Initiative der Steuerfahndung

Die Steuerfahndung ist nicht unbedingt auf Informationen von „außen“ angewiesen, sondern hat auch ihre eigenen Methoden, Kenntnis von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu erlangen. In der Regel kommt hierbei spezielle Software zum Einsatz.

Zu den eigenen Ermittlungsmethoden der Steuerfahndung gehören u.a.:

  • Kontoabfragen
  • Beobachtungen von Aktivitäten im Internet, z.B. auf verschiedenen Verkaufsportalen
  • Durchsuchungen
  • Informationsaustausch mit anderen Behörden

Einsatz mathematisch-statistischer Verfahren

Mithilfe dieser Verfahren lassen sich rechnerisch „Ungereimtheiten“ ermitteln bzw. Unregelmäßigkeiten und starke statistische Abweichungen, die den Verdacht nahelegen, dass Verstöße vorliegen. So lassen sich bspw. relativ leicht Unregelmäßigkeiten in der Buchführung feststellen.

Natürlich bedeuten diese Abweichungen von Durchschnittswerten nicht automatisch, dass hier ein Fall von Steuerhinterziehung vorliegt. So können bspw. Jubiläumsverkäufe, spezielle Veranstaltungen oder Aktionen schnell für „Ausreißer“ sorgen, sie können aber zugleich als rechtmäßige Buchungen nachgewiesen werden. Natürlich nur, sofern die Betroffenen eine umfassende Dokumentation vornehmen.

Steuerfahndung: Das richtige Verhalten ist entscheidend!

Sie sind selbst von der Steuerfahndung betroffen oder möchten als Steuersünder eine Selbstanzeige stellen? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie umgehend unsere Kanzlei für Steuerstrafrecht in München.

Bildnachweis: © Joachim Lechner – stock.adobe.com

Von Erwin Glaab

Rechtsanwalt und Steuerberater. Fachanwalt für Steuerrecht & Fachberater für internationales Steuerrecht

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