Steuerhinterziehung Verjährung: Wie lange kann man rückwirkend für eine Steuerhinterziehung belangt werden?

Verjährung Steuerhinterziehung

Update: 18. Juli 2023

Steuerhinterziehungen werden nicht unendlich in die Vergangenheit zurück strafrechtlich verfolgt. Abhängig von der Schwere der Straftat gibt es Verjährungsfristen von fünf bis fünfzehn Jahren. Man muss hier jedoch die strafrechtliche von der steuerlichen Verjährungsfrist trennen.

Unterschied zwischen Festsetzung und Strafverfolgung

Die Strafverfolgungsfrist gibt an, wie lange jemand für eine Steuerhinterziehung strafrechtlich verfolgt werden kann, bis die Tat verjährt ist. Diese Frist beträgt fünf Jahre bzw. bei schweren Vergehen 15 Jahre. Sie beginnt mit dem Tag, an dem der Betroffene den Steuerbescheid mit den zu niedrig angesetzten Steuern erhalten hat. Auch bei Nichtabgabe der Steuererklärung gilt die Fünf-Jahres-Frist. Hier beginnt sie mit dem Abschluss der allgemeinen Veranlagungsarbeiten für das Kalenderjahr, in dem durch Auslassen der Steuererklärung ein Steuervorteil entstanden ist.

Mit der Festsetzungsfrist wird hingegen angezeigt, wann die Frist für die Abgabepflicht einer Steuererklärung abgelaufen ist bzw. wann das Finanzamt keine Änderungen an Bescheiden vornehmen oder Bescheide erlassen darf. Sie beträgt 10 Jahre.

Daraus folgt: Die strafrechtliche Verfolgung ist zwar nach fünf Jahren nicht mehr möglich, dennoch kann das Finanzamt auch nach Ablauf der Frist Steuernachzahlungen verlangen, eben rückwirkend für zehn Jahre. Zur Nachzahlung kommen übrigens noch Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent hinzu.

Einfluss auf die strafrechtlichen Verjährungsfristen

Die strafrechtliche Verjährungsfrist von 5 Jahren kann durch verschiedene Handlungen unterbrochen werden. Diese sind im § 78 c Strafgesetzbuch aufgeführt. Das führt dazu, dass vom Zeitpunkt der Unterbrechung an die Frist von Neuem beginnt.

Die Unterbrechung geschieht z.B. durch folgende Situationen:

  • die erste Vernehmung eines Beschuldigten
  • die Bekanntgabe, dass gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde
  • Haftbefehl
  • Eröffnung des Hauptverfahrens

In dem Fall sind nur noch durch die absolute Verjährung Grenzen gesetzt, was nach der aktuellen Rechtsprechung bis zu 42,5 Jahre bedeuten kann.

Auswirkungen der Fristen auf eine Selbstanzeige

Ist eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung sinnvoll? Bei dieser Frage müssen die Regelungen der steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Verjährung auf jeden Fall berücksichtigt werden. Ist die Steuerstraftat schon verjährt, macht die Selbstanzeige keinen Sinn, weil keine Strafverfolgung mehr drohen kann.

Weiterhin ist zu beachten: Nur vollständige Selbstanzeigen können strafbefreiend wirken. Das setzt wiederum voraus, dass Sie bei der Anzeige alle Jahre berichtigen, die noch nicht der strafrechtlichen Verjährung unterliegen.

Außerdem muss vor der Selbstanzeige geprüft werden, ob Sie genügend liquide sind, um die Steuernachzahlungen inklusive Zinsen zu begleichen. Hier muss die Festsetzungsverjährung berücksichtigt werden.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Steuerhinterziehung und Verjährung? Unsere Kanzlei für Steuerstrafrecht vertritt Sie bundesweit beim Vorwurf der Steuerhinterziehung.



Von Erwin Glaab

Rechtsanwalt und Steuerberater. Fachanwalt für Steuerrecht & Fachberater für internationales Steuerrecht

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