Was verbirgt sich hinter dem Steuergeheimnis?

Update: 18. Juli 2023

Mit dem Steuergeheimnis soll verhindert werden, dass Erkenntnisse eines Besteuerungsverfahrens an die Öffentlichkeit dringen. Wir zeigen Ihnen, welcher Zweck sich hinter dieser Geheimhaltung verbirgt, wer davon wie betroffen ist und in welchen Ausnahmefällen das Steuergeheimnis keine Anwendung findet.

Der Sinn des Steuergeheimnisses

Das Steuergeheimnis gehört zu den Grundprinzipien des deutschen Steuerrechts und ist in § 30 AO (Abgabenordnung) geregelt. Es dient dem Schutz des Steuerpflichtigen und bildet sozusagen das Gegenstück zu seinen Offenbarungspflichten: Durch die steuerliche Mitwirkungspflicht ist der Betroffene zu steuerlichen Angaben gezwungen. Dafür erhält er aber die Garantie, dass seine Verhältnisse vom Finanzamt geheim gehalten werden und nicht an die Öffentlichkeit dringen.

Was schützt das Steuergeheimnis?

Mit dem Steuergeheimnis werden alle Informationen geschützt, welche eine Behörde innerhalb eines Steuerverfahrens über eine steuerpflichtige Person und andere, das Verfahren betreffende Personen, erhält. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Informationen wichtig für die Besteuerung sind. Demnach kann es sich um persönliche Angaben genauso handeln wie etwa wirtschaftliche oder rechtliche.

Wer ist zur Geheimhaltung verpflichtet?

Betroffen sind alle Amtsträger und Personen, die den Amtsträgern gleichgestellt sind. Unter Amtsträger fallen z.B. Richter, Beamte der Finanzbehörde, Staatsanwälte und mit Steuersachen befasste Kriminalbeamte. Als gleichgestellte Personen gelten all diejenigen, die zwar in öffentlichen Behörden beschäftigt, aber keine Amtsträger sind. Dazu zählen z.B. Schreibkräfte. Auch von einer Behörde oder einem Gericht beauftragte Sachverständige müssen sich an das Steuergeheimnis halten.

Die Geheimniswahrung ist nicht zeitlich begrenzt. Das bedeutet, dass Amtsträger und ihnen gleichgestellte Personen auch noch dazu verpflichtet sind, wenn sie aus dem Dienst ausscheiden oder die Stelle wechseln. Auch nach dem Tod der zu schützenden Person dürfen die steuerlichen Angaben nicht preisgegeben werden.

Übrigens ist der Steuerberater zwar nicht an das Steuergeheimnis gebunden, aber an das Berufsgeheimnis. Dadurch sind die Angaben der Mandanten ebenfalls geschützt.

Ausnahmen vom Steuergeheimnis

Wie beschrieben gilt das Steuergeheimnis für alle steuerpflichtigen Personen und für sämtliche Angaben dieser Personen. Es existiert jedoch eine Vielzahl an Ausnahmen, vor allem in der Abgabenordnung.

Einige Beispiele für Ausnahmen vom Steuergeheimnis:

1. Steuerpflichtiger stimmt Veröffentlichung zu

Damit verzichtet der Betroffene sozusagen auf das Steuergeheimnis und erklärt sich mit der Weitergabe der Daten einverstanden. Die Finanzbehörde ist deshalb aber nicht dazu verpflichtet, Informationen zu veröffentlichen.

2. Veröffentlichung ist durch Gesetz ausdrücklich zugelassen

Es gibt sowohl im Steuergesetz als auch in anderen Gesetzesbereichen zahlreiche Sachverhalte, die das Steuergeheimnis „aushebeln“, z.B. im Melderecht oder im Aufenthaltsrecht.

3. Gerichtliche Verfahren und Besteuerungsverfahren

Ausnahmen vom Steuergeheimnis stellen auch Offenbarungen dar, wenn sie der Durchführung eines Besteuerungsverfahrens oder eines anderen gerichtlichen Verfahrens dienen.

4. Zwingendes öffentliches Interesse

Dies ist in Fällen gegeben, in denen ein Vergehen oder Verbrechen dem Staat und dessen Einrichtungen schadet oder wenn das allgemeine Wohl gefährdet ist. Es handelt sich dabei jedoch um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Ein zwingend öffentliches Interesse besteht nur, wenn durch Unterbleiben der Offenbarung schwere Nachteile für das Allgemeinwohl zu befürchten sind.

Von Erwin Glaab

Rechtsanwalt und Steuerberater. Fachanwalt für Steuerrecht & Fachberater für internationales Steuerrecht

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