Unangekündigte Betriebsprüfung

Betriebsprpfung

Unangemeldete Steuerprüfung? Wir klären auf, wann und warum das Finanzamt auch in Ihrem Unternehmen zur Betriebsprüfung erscheinen kann.

Was tun, wenn das Finanzamt klingelt?

Grundsätzlich hat das Finanzamt das Recht, auch ohne vorherige Absprachen bzw. ohne Vorankündigung Einsicht in die steuerrelevanten Unterlagen Ihres Unternehmens zu erhalten. Das betriftt die Lohnsteuer-, die Umsatzsteuer- sowie seit 2018 auch die Kassennachschau. Geregelt werden die Befugnisse des Finanzamts unter § 27b des UStG für die Umsatzsteuer-Nachschau, für die Lohnsteuernachschau gilt § 42g des EStG und für die Kassennachschau § 146b der AO.

Ergeben sich dabei Unklarheiten oder Verdachtsmomente für eine unsachgemäße Buchführung oder sogar Steuerhinterziehung, geht die Nachschau sofort in die Betriebsprüfung über. Denn Haupursache für die unangemeldete Betriebsprüfung ist die, dass die Finanzämter Steuerhinterziehern auf die Schliche kommen wollen. Doch nicht jede Steuerprüfung wird aufgrund eines Verdachts durchgeführt, daher ist die unangekündigte Betriebsprüfung nicht automatisch ein schlechtes Omen.

In großen Unternehmen ist die Steuerprüfung in der Regel gang und gäbe, kleine Unternehmen sind dagegen häufig völlig überrascht, sind dementsprechend schlecht vorbereitet und verunsichert. Insbesondere für Jungunternehmer bzw. für Gründer hört sich eine anstehende Betriebsprüfung wie eine besonders unheilvolle Nachricht an, die viel Arbeit oder sogar finanzielle Strafen nach sich zieht. Wer seine Buchführung wenig ernst nimmt oder sogar Einzelheiten vertuschen möchte, hat tatsächlich mit teils schwerwiegenden Konsequenzen zu rechnen.

Steuerprüfung ohne Vorankündigung

Normalerweise informiert Sie das Finanzamt etwa zwei bis drei Wochen, bevor es zur Betriebsprüfung kommt, schriftlich.

Wichtige Parameter für die Auswahl der Betriebe sind unter anderem:

  • Umsatz
  • Gewinn
  • Branche
  • Wann fand die letzte Prüfung statt?

Üblich ist die Überprüfung der Unterlagen aus einem Zeitraum von etwa drei Jahren. Aufgrund einer langfristigen Aufbewahrungsfrist von bestimmten Dokumenten kann die Betriebsprüfung aber auch einen länger zurückliegenden Zeitraum umfassen.

Stichprobenartige Betriebsprüfung:

Wenn das Finanzamt für eine unangekündigte Steuerprüfung vor Ihrer Tür steht, heißt das nicht unbedingt, dass ein fallbezogener Grund dahinter steckt. Machen Sie sich also nicht direkt Sorgen, dass das Finanzamt aufgrund eines Verdachts zu Ihnen kommt. Wer seine Bücher sorgfältig führt, hat in der Regel nichts zu befürchten.

Fallbezogene Betriebsprüfung:

Neben turnusbezogenen Betriebsprüfungen zur Kontrolle führt das Finanzamt selbstverständlich auch Betriebsprüfungen durch, bei denen es einen  Verdachtsmoment gibt. In diesen Fällen ist auch eine Prüfung ohne Vorankündigung möglich.

Gründe für Skepsis seitens des Finanzamts können unter anderem folgende sein:

  • branchenübliche Erfahrungswerte bezüglich Umsatz und Gewinn weichen von Ihrem Unternehmen stark ab
  • Zahlungsversäumnisse an das Finanzamt
  • hohe Verluste über einen langen Zeitraum
  • Unregelmäßigkeiten bei der Nachschau

Sofern das Finanzamt vor Ort Hinweise dafür findet, dass sich der Verdacht bestätigt, wird es ernst; hohe Steuernachzahlungen können die Folge sein, aber auch die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Als professionelle Kanzlei für Steuerstrafrecht raten wir Ihnen an dieser Stelle, unbedingt mit dem Finanzamt zu kooperieren und nicht zu versuchen, wichtige Steuerangelegenheiten weiterhin zu vertuschen.

Gerne beraten wir Sie im konkreten Fall und betreuen Sie bei einer laufenden Betriebsprüfung. Die Zeit von der Ankündigung bis hin zur Betriebsprüfung können Sie übrigens zur Selbstanzeige nutzen. Auch dazu beraten wir Sie gerne.

Betriebsprüfung als Chance

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, doch wenn Ihnen ohne böse Absicht kleine Fehler unterlaufen, lassen sich diese Konflikte in der Regel mit dem Finanzamt klären. Nutzen Sie also das persönliche Gespräch mit dem Steuerprüfer und erläutern Sie Ihre Situation, so kann die Betriebsprüfung als Chance genommen werden, um aus Fehlern zu lernen und bestehende Lücken in der Buchführung zu füllen, um zukünftig eine saubere Buchführung vorweisen zu können.

Professionelle Steuerberatung – Perfekt vorbereitet für die Betriebsprüfung

Nehmen Sie sich am besten von Anfang an genug Zeit für eine saubere Buchführung. Langfristig sparen Sie dadurch Zeit, Geld und viel Ärger mit dem Finanzamt.

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema, um etwaige Lücken zu füllen, noch bevor das Finanzamt bei Ihnen für eine unangekündigte Betriebsprüfung klingelt, oder betreuen Sie während einer laufenden Betriebsprüfung.

Kontaktieren Sie uns gern für weitere Informationen und einen persönlichen Termin!


Titelbild: ©contrastwerkstatt – stock.adobe.com

Von Erwin Glaab

Rechtsanwalt und Steuerberater. Fachanwalt für Steuerrecht & Fachberater für internationales Steuerrecht

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