Steuern für Existenzgründer

Steuern für Existenzgründer

Hochmotiviert starten viele in die Unternehmensgründung. Doch für viele Existenzgründer ist das Thema Steuern erst mal ein eher unüberschaubares Thema, bei dem viele Angst bekommen, etwas falsch zu machen. Viele haben dabei die Befürchtung, unabsichtlich fehlerhafte Angaben zu machen und am Ende große Summen nachzahlen zu müssen oder womöglich der Steuerhinterziehung bezichtigt zu werden. Wir raten, erst mal Ruhe zu bewahren. Wer sich dem Thema Schritt für Schritt nähert, bekommt schnell einen Überblick und weiß, worauf es beim Unternehmensstart in Sachen Steuern ankommt.

Was muss ich als Existenzgründer beachten?

Als Selbstständiger zahlen Sie Steuern auf Ihre Umsätze und Gewinne. Welche Steuern genau auf Sie zukommen und worauf sich die Steuerzahlung bezieht, hängt vor allem davon ab, welcher Rechtsform Ihr Unternehmen angehört.

Die Einkommenssteuer bezahlt beispielsweise jede natürliche Person, die Körperschaftssteuer hingegen jede juristische Person wie zum Beispiel eine Kapitalgesellschaft. Übrigens: Machen Sie sich keine Sorgen, falls Sie Verluste einfahren, Sie müssen in diesem Fall keine Einkommenssteuer zahlen. Die Gewerbesteuer wiederum wird von allen Selbstständigen verlangt, allerdings sind landwirtschaftliche Betriebe und Freiberufler davon ausgenommen.

Steuerverpflichtungen für Existenzgründer im Überblick:

  • Vor- und Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Einkommenssteuer
  • Lohnsteuer
  • Körperschaftssteuer

Es kann sich also lohnen, bereits vor der Existenzgründung genau zu prüfen, welche Rechtsform sich für Ihre Selbstständigkeit am besten eignet. Entscheiden Sie sich zum Beispiel für eine Kleinunternehmerregelung, werden Sie von der Umsatzsteuer befreit. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Blogbeitrag „Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer und Selbstständige

Steuertipps für Existenzgründer: Betriebsausgaben absetzen

Die Aufwendungen, die Sie für die Selbstständigkeit investieren müssen, aber bereits vor der Existenzgründung gezahlt haben, können auch steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Gründerseminare oder -Messen, Kosten für Fachbücher aus Ihrem Tätigkeitsbereich, Kosten für die Büroorganisation wie Porto- und Kopierkosten oder auch für die Büro-Einrichtung. Wichtig: Behalten Sie alle Belege und bewahren Sie sie sorgfältig auf, sodass Sie sie ohne Zeitverzögerung dem Finanzamt vorlegen können, um so Strafen zu vermeiden, aber auch, damit Sie von Zahlungen des Finanzamts profitieren können. Bedenken Sie außerdem, dass Ihnen viele steuerliche Vergünstigungen nur zu Gute kommen, wenn Sie den entsprechenden Antrag an das Finanzamt schicken. Gern beraten wir Sie, welche Steuervorteile in Ihrem speziellen Fall geltend gemacht werden und welche Anträge Sie dafür benötigen.

Wir beraten Existenzgründer umfassend und persönlich

Stecken Sie nich gleich den Kopf in den Sand bei so viel deutscher Bürokratie. Wichtig ist, sämtliche Steuerverpflichtungen von Anfang an im Blick zu haben und sorgfältig über sämtliche Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Dabei empfiehlt es sich, elektronische Tabellen wie beispielsweise Excel für die Jahresbilanzen zu verwenden oder am besten in eine professionelle Steuersoftware zu investieren. Solche Softwares halten in der Regel die Möglichkeit bereit, wichtige Zahlen als PDF auszudrucken. So haben Sie per Mausklick alles Wichtige auf einen Blick und können wichtige Informationen zu Ihrem Beratungstermin in der Kanzlei mitbringen.

Welche Steuern genau auf Sie zukommen und an welchen Stellen Sie sparen können, erklären wir Ihnen gerne im Detail in einem persönlichen Beratungsgespräch. Kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter 089 – 5490490 für einen individuellen Termin!

Titelbild: © Kittiphan / Fotolia.com

Von Erwin Glaab

Rechtsanwalt und Steuerberater. Fachanwalt für Steuerrecht & Fachberater für internationales Steuerrecht

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