Erbrecht München

Erbrecht München – Kompetente Beratung von Ihrem Anwalt Erwin Glaab

Erbrechtliche Fälle sind nicht selten sehr emotionale Angelegenheiten. Hinzu kommt eine Fülle an erbrechtlichen Vorschriften sowie zahlreiche Gerichtsentscheidungen auf diesem Gebiet, die natürlich ebenfalls in die Beurteilung des jeweiligen Falles einfließen.

Unsere Kanzlei für Erbrecht in München betreut, berät und unterstützt Sie vor und nach dem Erbfall, z.B. zu den Themen Testament, Erbe ausschlagen, Pflichtteilsrecht und Erbscheinverfahren sowie bei steuerrechtlichen Aspekten im Erbfall.

Inhaltsverzeichnis

Das Erbrecht als gesetzliche Grundlage

Hat ein Erblasser keine Festlegungen zur Verteilung seines Vermögens getroffen, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Die Regelungen dazu sind im Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 1924 ff. zu finden. Demnach erfolgt die Nachlassverteilung nach einem bestimmten Ordnungssystem bzw. nach Grad der Verwandtschaftszugehörigkeit. Alternativ dazu ist es aber auch möglich, zu Lebzeiten Einfluss auf die Nachlassverteilung zu nehmen, z.B. durch Testament und Erbvertrag. Die gesetzliche Grundlage dafür liefert § 1937 BGB. Ein weiterer wichtiger Gegenstand des Erbrechts ist das Pflichtteilsrecht in § 2303 BGB, das den nächsten Angehörigen eine Mindestbeteiligung zusichert. Nicht selten treten im Erbrecht innerfamiliäre Konflikte zutage, die das Verfahren zusätzlich erschweren. Bei unserer Beratungstätigkeit als Kanzlei für Erbrecht in München versuchen wir, so weit wie möglich Rücksicht auf diese Konflikte zu nehmen und eine einvernehmliche Lösung zu finden, die keinen Rechtsweg erfordert. Unsere Kanzlei bietet Ihnen u.a. zu folgenden Themen eine kompetente Beratung und Betreuung:

  • Testament, Vermächtnis, Erbvertrag
  • Geltendmachung von Ansprüchen
  • Erbengemeinschaft
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbscheinverfahren
  • Testamentsvollstreckung

Ausschlagung des Erbes Die Kanzlei Glaab hat seit ihrer Gründung bei zahlreichen sehr unterschiedlichen Erbrechtsfällen Mandanten beraten und steht Ihnen daher als erfahrener Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht in München zur Seite.

Sie benötigen Beratung zum Thema Erbrecht in München? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!



Erbstreitigkeiten

Es geht um Vermögenswerte und es sind in der Regel mehrere Angehörige beteiligt. Es ist daher sehr wahrscheinlich, dass der Erbfall mit Erbstreitigkeiten verbunden ist. Auslöser sind z.B.:

  • Testament fehlt – die gesetzliche Erbfolge greift und mit ihr ergeben sich für viele Erben unerwünschte Folgen
  • Testament ist unwirksam oder nicht eindeutig
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Nachlassverteilung in der Erbengemeinschaft
  • Erbe auszahlen lassen und infolge dessen Streit durch die Abfindung

Viele Erben empfinden die Erbregelungen als ungerecht, was wiederum zu langwierigen Auseinandersetzungen führt. Mit Erwin Glaab erhalten Sie einen Anwalt für Erbrecht in München, der umfangreiche Erfahrung mit diesen teils sehr emotionalen Situationen im Erbfall hat und zugleich die richtige fachliche Expertise im Erbrecht, um diese Konflikte kompetent zu lösen.

Vorweggenomme Erbfolge

„Schenken statt Vererben“ – das ist die häufigste Option der vorweggenommenen Erbfolge. Der Begriff beschreibt alle Maßnahmen, mit denen ein späterer Erblasser den Erben schon zu Lebzeiten Vermögenswerte überträgt. Die vorweggenommene Erbfolge bietet z.B. die Möglichkeit:

  • die Steuerlast zu reduzieren
  • die Versorgung des Schenkenden zu sichern
  • das Familienvermögen zu sichern
  • Pflichteilsansprüche zu reduzieren

In unserer auf Erbrecht spezialisierten Kanzlei in München erhalten Sie zum Thema vorweggenommene Erbfolge u.a. eine Beratung mit Ausarbeitung und Korrektur von Übertragungsverträgen, wie z.B. der Schenkung von Immobilien zu Lebzeiten mit entsprechenden Gestaltungsvarianten (u.a. Nießbrauch, lebenslängliches dingliches oder obligatorisches Wohnrecht, Schuldübernahme, Verpflichtung zur Pflege des Übertragenden, Leibrente, dauernde Lasten).

Frühzeitige Klärung des Erbes

Wenn Sie darauf verzichten, selbst ein Testament zu erstellen bzw. Ihren Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht in München damit zu beauftragen, dann wird das Vermögen auf den Ehepartner bzw. die nächsten Verwandten aufgeteilt. Das kann wiederum dazu führen, dass Geld, Sachwerte oder anderes Vermögen an Personen geht, die Sie kaum kennen oder denen Sie eigentlich nichts hinterlassen möchten. Weiterhin kann es durch eine fehlende testamentarische Regelung zu Auseinandersetzungen innerhalb der Erbengemeinschaft kommen.

Und nicht zu vergessen: Ein Erbe ist nicht automatisch mit einem finanziellen Gewinn gleichzusetzen. Es kann fatale finanzielle Folgen für den Ehepartner und weitere Angehörige haben, Stichwort: Erblasserschulden, Nachlasskostenschulden, Erbschaftssteuer.

Ersparen Sie sich und den Erben diese Fallstricke und kümmern Sie sich am besten frühzeitig um eine genaue Regelung, z.B. mithilfe eines Testaments, einer Vorsorgevollmacht oder einer vorweggenommenen Erbfolge. Mit unserer Kanzlei erhalten Sie einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht. Wir beraten Sie zu den vielfältigen Möglichkeiten der frühzeitigen Klärung des Erbes und zeigen Ihnen, welches die beste Option für Ihre jeweilige Lebenssituation ist.

Gestaltung von Testamenten, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bieten die Möglichkeit, vorsorglich Streit unter den Familienmitgliedern zu vermeiden und klare Verhältnisse zu schaffen. Wenn Sie selbst bestimmen möchten:

  • wie das Erbe weitergegeben wird
  • welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden dürfen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, darüber zu entscheiden
  • wer Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst nicht mehr geschäftsfähig sind

Sollten Sie sich an unsere Kanzlei für Erbrecht in München wenden. Sowohl Testament als auch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind komplexe Dokumente, deren Rechtsgültigkeit an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft ist. Lassen Sie sich dazu von unserem erfahren Erbrecht Anwalt Erwin Glaab in München beraten.

Geerbte Steuerschulden & Verpflichtungen der Erben

Das Erbrecht ist in vielen Bereichen eng mit dem Steuerrecht verknüpft, sowohl bei Vorgängen wie der Erstellung eines Testaments als auch bei Abläufen, nachdem Sie ein Erbe angetreten haben. Es kann durchaus sein, dass der Erblasser Ihnen ein großzügiges Vermögen hinterlassen wollte, dieses im Endeffekt aber mit zahlreichen Steuernachteilen verknüpft ist oder dass Sie Steuerschulden erben. Auch bei Schenkungen spielt das Steuerrecht eine große Rolle.

Erhalten Sie Kenntnis davon, dass der Erblasser seinen steuerrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, dann trifft Sie eine Berichtigungspflicht. Wenn Sie dieser nicht nachkommen, droht ein Steuerstrafverfahren.

Welche steuerlichen Regelungen bzw. Möglichkeiten relevant sind, ist immer vom Fall abhängig und sehr individuell. Umso wichtiger ist es, dass Sie vorher einen Anwalt für Erbrecht konsultieren, der sich mit den steuerlichen Aspekten beim Erben und Vererben auskennt. Das betrifft auch die Erbschaftssteuererklärung, denn nicht nur die Nichtabgabe der Steuererklärung, sondern auch unvollständige/unrichtige Angaben können den Tatbestand der Erbschaftssteuerhinterziehung erfüllen.

Lassen Sie sich von der Kanzlei Glaab, Ihrem Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht aus München, beraten und vermeiden Sie erb- und steuerrechtliche Stolperfallen, die im schlimmsten Fall zu großen finanziellen Problemen oder gar einer Strafverfolgung führen.

Unterstützung bei komplexen erbrechtlichen Regelungen

Sie möchten schon zu Lebzeiten dafür sorgen, dass das Erbe klar geregelt ist? Sie wissen nicht, welche Schritte im Erbfall Priorität haben? Lassen Sie sich von der Kanzlei Glaab unterstützen!

Als Anwalt für Erbrecht stehen wir Ihnen in München und Umgebung bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten vor und nach dem Erbfall zur Seite.
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