Ankauf von Steuerdaten aus Dubai – Auswertung der Daten durch die Finanzverwaltungen der Länder

Dubai Steuerdaten-Kauf

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte Mitte Juni mitgeteilt, dass das Bundeszentralamt für Steuern auf seine Veranlassung hin am 10. Februar 2021 Steuerdaten aus Dubai gekauft hatte. Zwar werden aktuell schon mit zahlreichen Ländern Bankdaten auf offiziellem Weg ausgetauscht, was den Datenkauf in den Hintergrund gerückt hat, der Fall des Emirats Dubai zeigt jedoch, dass diese Option grundsätzlich noch genutzt wird.

Offensichtlich verspricht sich der Finanzminister mit dem Kauf, Steuerstraftaten in erheblichem Ausmaß aufzudecken und infolgedessen ebenso hohe Steuernachzahlungen wie durch die von der Schweiz erworbenen Steuerdaten zu erzielen. Aktuell werden die Informationen durch die Finanzverwaltungen ausgewertet.

Hintergründe zum Kauf der Steuerdaten aus Dubai

Der Ankauf fand erstmals durch das Bundeszentralamt für Steuern statt. Bisher hatten nur Bundesländer Daten-CDs gekauft, z.B. der ehemalige Finanzminister Nordrhein-Westfalens Norbert Walter-Borjans, der mehrere CDs mit Bankinformationen aus der Schweiz erworben hatte. Presseberichten zufolge soll ein anonymer Informant Daten zu tausenden Deutschen geliefert haben, die Vermögenswerte in Dubai besitzen. Laut Spiegel-Informationen wurden dafür rund zwei Millionen Euro gezahlt.

Vom Bundeszentralamt für Steuern aus wurden die Daten bereits an die Finanzverwaltungen der Länder übermittelt (laut Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 16.06.2021). Die Finanzverwaltungen müssen nun steuerstrafrechtliche Aspekte prüfen und können – sofern der Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht – entsprechende Ermittlungen einleiten.

Welche Daten werden aktuell von der Finanzverwaltung ausgewertet?

Von der Datenauswertung sind im Grunde genommen alle betroffen, die in Deutschland leben und in Dubai ein Konto, ein Unternehmen/eine Unternehmensbeteiligung oder eine Immobilie besitzen. Allerdings gibt es bisher keine genaueren Informationen zu den konkreten Inhalten der Datensätze.

In jedem Fall prüfen die Behörden, ob die Erträge und Vermögenswerte aus Dubai in der Steuererklärung angegeben worden sind. Besteht ein Verdacht auf Steuerhinterziehung, kann das Finanzamt die Steuererklärungen 10 Jahre rückwirkend überprüfen.

Laut aktuellem Stand (07. Juli 2021) wurden jedoch noch keine Steuerstrafverfahren eingeleitet.

Schnelle Reaktion ist gefragt

Wenn das Finanzamt feststellt, dass in Dubai erzielte Einnahmen und Erträge nicht in der Steuererklärung angegeben wurden, erhalten Betroffene im besten Fall die Aufforderung vom Finanzamt, die Angaben zu ergänzen. Es kann aber auch passieren, dass das Finanzamt mit dem Hintergrund des Verdachts auf Steuerhinterziehung ein Steuerstrafverfahren einleitet, was erhebliche Konsequenzen für die Steuerpflichtigen zur Folge haben kann.

Wer glaubt, von der Datenauswertung der Finanzverwaltung betroffen zu sein, sollte nicht länger abwarten und den fachlichen Rat eines auf Steuerrecht und Steuerstrafverfahren spezialisierten Anwalts einholen. Das ist insbesondere deshalb wichtig, um zu klären, ob noch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige besteht.

Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu unserer auf Steuerstraftaten spezialisierten Kanzlei auf!



 

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Von Erwin Glaab

Rechtsanwalt und Steuerberater. Fachanwalt für Steuerrecht & Fachberater für internationales Steuerrecht

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