Update 13. April 2023 Wenn jemand zu einem frühen Zeitpunkt in einem Steuerstrafverfahren unüberlegte Aussagen macht, dann kann sich das in der Hauptverhandlung negativ für diese Person auswirken. Deshalb ist es in der Regel ratsam, vom Schweigerecht Gebrauch zu machen. Es gibt jedoch im Zuge des Besteuerungsverfahrens auch eine Mitwirkungspflicht (§ 90 AO), die mit… Das Schweigerecht im Steuerstrafverfahren weiterlesen