Update: 3. Dezember 2024
Aktiengewinne und Dividenden müssen immer versteuert werden, da sie wie andere Kapitalerträge der Abgeltungssteuer unterliegen. Es gibt aber über Freibeträge die Möglichkeit, Gewinne und Dividenden von der Steuer zu befreien, zumindest einen Teil davon. Eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen, ergibt sich durch die Verlustverrechnung der Kapitalerträge.
Automatischer Steuerabzug
Steuern aus Aktiengewinnen werden automatisch einbehalten, da es sich bei der Abgeltungssteuer um eine Quellensteuer handelt. Insofern müssen sich Aktien-Anleger keine Gedanken um die Steuerzahlungen machen. Das Kreditinstitut, über das die Kursgewinne laufen, übernimmt die Verrechnung.
Der Steuersatz der Abgeltungssteuer liegt bei 25 Prozent. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Steuern sparen durch Freibetrag
Für Kapitalerträge gilt ein Freibetrag (auch als Sparer-Pauschbetrag bezeichnet) in Höhe von 1.000 Euro für Unverheiratete und 2.000 Euro für Verheiratete. Um direkt vom Freibetrag profitieren zu können, müssen Sie bei jedem Kreditinstitut, bei dem Sie Kapitalerträge erhalten, einen Freistellungsauftrag stellen und den Betrag entsprechend aufteilen.
Je nachdem, in welchem Umfang Aktiengewinne und Dividenden zu erwarten sind, kann es auch sinnvoll sein, bei der depotführenden Bank den Freistellungsauftrag für die maximale Freibetragshöhe zu stellen, um dort maximal von der Steuerersparnis zu profitieren.
Verluste werden bei der Verrechnung geltend gemacht
Beim Steuerabzug werden Gewinne ebenso berücksichtigt wie Verluste. Allerdings ist die Verlustverrechnung von Kapitalerträgen an gleichwertige Erträge geknüpft. Das bedeutet im Detail:
- Ein Aktienverlust darf nur mit Gewinnen aus einem Aktienverkauf verrechnet werden, nicht mit anderen Kapitalerträgen, z.B. nicht mit Anleihen.
- Ein Verlust aus dem Verkauf von Kapitalerträgen kann nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden, z.B. mit Einkünften aus Vermietung. Auch innerhalb der Einkunftsart der Kapitalerträgen ist eine Verrechnung nicht mit jeder Form der Kapitalerträge möglich. Während der Verlust aus Aktienverkäufen nicht mit laufenden Zinsen, Dividenden verrechenbar ist, ist z.B. eine Verrechnung mit Gewinnen aus Aktienverkäufen dagegen grundsätzlich möglich.
- Eine Verlustverrechnung ist möglich, wenn über alle Kapitalanlagen hinweg unter dem Strich Gewinn erzielt wird und über alle anderen Einkünfte hinweg Verluste entstehen. Den positiven Kapitaleinkünften dürfen also die negativen Einkünfte gegenübergestellt werden.
Wie beim Abzug der Abgeltungssteuer erfolgt auch die Verlustverrechnung automatisch durch das Finanzinstitut. So wird bspw. beim Gewinn durch Aktienverkäufe solange keine Abgeltungssteuer mehr eingezogen, bis der Verlust ausgeglichen ist. Ausnahme: Ihr Anlagevermögen verteilt sich auf mehrere Finanzdienstleister. Dann müssen Sie von dem Finanzdienstleister eine Bescheinigung über die Verluste anfordern, bei dem die Verluste entstanden sind. Diese muss dann der Einkommensteuererklärung beigelegt werden.
Achtung: Sie müssen die Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres beantragen. Wenn Sie diesen Termin verstreichen lassen, können Sie die Verluste erst in den Folgejahren geltend machen.
Doppelbesteuerung bei Aktiengewinnen und Dividenden im Ausland vermeiden
Wenn Sie auch in ausländische Aktien investieren, können Sie vom Problem der Doppelbesteuerung betroffen sein, denn viele Länder nutzen ähnlich wie Deutschland eine Quellensteuer, um Aktiengewinne/Dividenden zu versteuern. Da die Steuer automatisch eingezogen wird, kann es sein, dass Sie die Steuern im Ausland ebenso zahlen wie in Deutschland – also doppelt.
Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen wird das schon teilweise verhindert. In dem Fall verrechnet die Depotbank die im Ausland gezahlten Steuern mit der Abgeltungssteuer in Deutschland. Allerdings erfolgt das nur bis zu einem ausländischen Steuersatz von 15 Prozent. Liegt der Steuersatz darüber, zahlen Sie im Endeffekt mehr als die Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Um die zu viel gezahlten Steuern zurückzubekommen, müssen Sie entsprechende Anträge in den betroffenen Ländern stellen.
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Meine Frage ist folgende. Ich habe auf Aktien spekuliert, und einen Gewinn erzielt dabei. Um es zu bekommen soll ich 25 %Steuern gleich zahlen um die volle Summe zu bekommen. Ist das rechtens.
Dieses Vorgehen ist m.E. unüblich, da die Steuer in Deutschland grundsätzlich seitens des Kreditinstituts abgeführt wird. Sie müssen regelmäßig keine Zahlung „veranlassen“. Ich habe Betrugsfälle erlebt, in denen die Auszahlung des Gewinns seitens des „Brokers“ von der Bezahlung der Kapitalertragsteuer abhängig gemacht worden ist. Ich kenne Ihren Sachverhalt nicht, mahne aber grundsätzlich zur Vorsicht.
Was macht man wenn man einen US Broker verwendet, der keine Steuern abzieht? Mit der Steuererklärung den Gewinn einfach angeben?
Ja grundsätzlich schon. Regelmäßig wurden aber auch in den USA Steuern abgeführt. Das sollte dann in der deutschen Steuererklärung berücksichtigt werden.
Die folgende Aussage ist nach meiner Kenntnis nicht richtig:
„Ein Verlust aus dem Verkauf von Kapitalanlagen kann nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden, z.B. mit Einkünften aus Vermietung. Dagegen ist eine Verrechnung möglich mit: laufenden Zinsen, Dividenden, …“ – Stichwort: „horizontaler Verlustausgleich“. Also KEINE Verrechnung des Verlusts aus dem Verkauf von Aktien gegen Zinseinkünfte!
Vielen Dank für den Hinweis! Es ist korrekt, dass die Verrechnung des Verlusts aus dem Verkauf von Aktien gegen Zinseinkünfte nicht möglich ist. Allerdings sind Verluste aus dem Verkauf anderer Kapitalanlagen durchaus verrechenbar mit Zinsen etc. Das wird jedoch in der von Ihnen angesprochenen Textpassage nicht eindeutig formuliert. Wir haben den Text an der Stelle entsprechend angepasst.
Guten Tag,
eine Frage vom Neuling um es zu verstehen. Man bekommt die Dividenden aus den USA. Die USA behalten erstmal 30% Quellensteuer. Man holt sich 15% der Steuer über seine Bank zurück, die wird mit der deutschen Kapitalertragssteuer verrechnet. Werden in DE dann automatisch nicht mehr 25 % Kapitalerstragssteuer beim Dividendeneingang abgezogen, sondern nur 10%, dass man am Ende auch 25 % bezahlt hat? 15% Quellensteuer + 10% Kapitalerstragsteuer?
Vielen Dank!!
Hallo, vielen Dank für Deine Frage. Der Einbehalt der amerikanischen Kapitalertragsteuer findet in den USA statt. In Deutschland wird keine Steuer einbehalten/abgezogen. Die Anrechnung der Steuer findet im Rahmen der Einkommensteuererklärung statt. Hier sind die US-Einkünfte als ausländische Kapitalerträge auszuweisen.
Wenn Ich Geld auszahle und diese Gewinne 1000€ übersteigen, muss man in Deutschland steuern zahlen, meine Frage wäre werden die Gewinne von Bitpanda selbst versteuert, oder muss Ich selbstständig zum Steuerberater und dort die Angelegenheiten klären.
Mit freundlichen Grüßen,
Das kommt auf die Art Ihrer Investments und Ihr „Kreditinstitut“ an. Falls Sie in Krypto investiert haben sollten, wird Bitpanda keine Steuer für Sie abführen. Sie müssen diese selbst erklären.
Guten Tag.
Mich würde interessieren, wie US-Aktien, die in den USA liegen und vor 2009 gekauft wurden, beim Verkauf versteuert werden bzw. ob sie überhaupt versteuert werden müssen – Altbestandregel für Aktien, die vor 2009 gekauft wurden. Auf die Dividende werden in den USA immer schon 15% Quellensteuer abgezogen, die dann mit der Steuerklärung verrechnet werden. Wie ist das dann beim Verkauf der Aktien?
Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort.
In Deutschland sind „Altaktien“ von der Besteuerung unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen. Das gilt auch für ausländische US-Aktien. Tatsächlich wird man sich aber den Sachverhalt genau ansehen müssen. Ich würde auch dazu raten, den Verkauf in Deutschland gegenüber den Steuerbehörden im Wege der Steuererklärung anzuzeigen. Dividenden hingegen sind von der Besteuerung nicht ausgenommen. Diese sind trotz einer bereits erfolgten Versteuerung in den USA nochmals in Deutschland zu erklären.
Beste Grüße CA