Airbnb und Steuerhinterziehung: Finanzamt nimmt Airbnb Vermieter ins Visier

Airbnb Vermietung Steuerfahndung

Im Herbst 2020 haben die deutschen Steuerbehörden auf Grundlage eines Gerichtsbescheids in Irland Zugang zu den Daten von Airbnb Vermietern aus Deutschland erhalten. Wir zeigen Ihnen, welche Auswirkungen das für die Vermieter auf dem Portal hat und wie Sie als Vermieter reagieren sollten.

DSGVO schützte bisher deutsche Vermieter bei Airbnb

Aus Datenschutzgründen (Grundlage bildet die DSGVO – die Datenschutzgrundverordnung) war es den Finanzämtern bisher kaum möglich, zu erkennen, ob jemand auf der Plattform Übernachtungsmöglichkeiten für die eigene Wohnung oder das eigene Haus anbietet.

In Folge dessen schlossen sich alle Finanzämter für ein Gruppenauskunftsersuchen beim Bundeszentralamt für Steuern zusammen. Das Bundeszentralamt für Steuern verfasste ein Schreiben an den Airbnb Hauptsitz in Dublin, in dem erneut um Auskunft zu den Vermieterdaten ersucht wurde.

Da sich das Unternehmen weiterhin der Datenauskunft verweigerte, wurde ein Gerichtsverfahren in Irland eingeleitet – mit dem Ergebnis, dass Airbnb dazu verpflichtet wurde, alle Daten von Vermietern mit Sitz in Deutschland an das Finanzamt Hamburg zu übermitteln (das Finanzamt Hamburg wurde als Repräsentant aller deutschen Finanzämter für das Gruppenauskunftsersuchen gewählt).

Wie stellt das Finanzamt Einnahmen über Airbnb fest?

Die Steuerfahnder in Hamburg sind aktuell noch dabei, die Airbnb Daten auszuwerten. Nach und nach werden die Ergebnisse an die zuständigen Finanzämter weitergeleitet. Sie überprüfen die Steuererklärungen der letzten Jahre (Steuerstraftaten werden 10 Jahre zurückverfolgt), um zu klären, ob die Vermietungen korrekt angegeben wurden.

Angabe der Mieteinnahmen in der Steuererklärung

Mieteinnahmen müssen laut § 21 EStG in der Steuererklärung in der Anlage V angegeben werden. Dabei spielt weder die Dauer noch die Häufigkeit der Vermietung eine Rolle, d.h., jeder (egal ob Privat oder professioneller Immobilienvermieter), der ein Haus, ein Zimmer oder eine Wohnung im Laufe des Jahres vermietet hat, muss diese Vermietung unabhängig von der Vermietungszeit in der Steuererklärung angeben.

Allerdings wird nur der Überschuss besteuert, also der Betrag, der von den Mieteinnahmen abzüglich der Kosten, die für den Vermieter entstehen, übrig bleibt. Im Falle einer kurzfristigen Vermietung über Airbnb sind das Nebenkosten, anteilige Kosten für die Miete, ggf. Ausgaben für die Reinigung und die Veröffentlichung der Inserate auf der Plattform.

Überdies gibt es eine Bagatellgrenze in Höhe von 520 Euro pro Jahr. Sie gilt für diejenigen, die einen Teil ihrer selbst genutzten Immobilie nur kurzzeitig vermieten und dabei Einnahmen in dieser Höhe unterschreiten. Diese Vermieter dürfen dann allerdings auch keine Kosten für die Vermietung geltend machen.

Sie sind sich nicht sicher, inwieweit Sie der Steuerpflicht bei Mieteinnahmen durch Airbnb unterliegen? Wir helfen Ihnen gern weiter!



 

Was droht Airbnb Vermietern durch die Steuerfahndung?

Wenn Sie sich jetzt durch die Auskunftspflicht von Airbnb ertappt fühlen, sollten Sie schnell handeln, um dem Finanzamt zuvorzukommen – mit einer Selbstanzeige. Denn die ist nur wirksam, solange Sie noch kein Schreiben vom Finanzamt erhalten haben, in dem von Ihnen eine Stellungnahme gefordert wird oder in dem Sie zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens informiert werden (bzw. eine anderweitige Tatentdeckung vorliegt).

In der Selbstanzeige müssen Sie mindestens für die letzten 10 Jahre Ihre Einnahmen aus den Vermietungen bei Airbnb offenlegen und natürlich auch entsprechend korrigieren. Damit sichern Sie sich Straffreiheit.

Reaktionen auf das Schreiben vom Finanzamt zur Airbnb Vermietung

Es gibt auch die Möglichkeit einer sogenannten „verspäteten Selbstanzeige“. So können Sie durchaus eine Selbstanzeige hinsichtlich Falschangaben zu Vermietungen abgeben, wenn das Finanzamt bereits auf die Steuerhinterziehung aufmerksam geworden ist oder schon ein Schreiben an Sie verschickt hat. Damit gestehen Sie die Vollendung der Straftat ein.

Das kann je nach Fall durchaus dazu führen, dass die Behörde auf die Einleitung eines Strafverfahrens verzichtet. Sollte das Verfahren bereits eingeleitet worden sein, kann die verspätete Selbstanzeige unter Umständen das Verfahren schneller abschließen und/oder die Geldbuße verringern.

Die denkbar schlechteste Reaktion ist gar keine Reaktion, denn dann droht ein Steuerhinterziehungsverfahren, das in jedem Fall eine Geldbuße nach sich zieht und im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe verbunden sein kann.

Sie sind Airbnb Vermieter und das Finanzamt hat sich bei Ihnen gemeldet? Kontaktieren Sie uns!



 

Bildquelle:

© pikselstock  – stock.adobe.com

Von Erwin Glaab

Rechtsanwalt und Steuerberater. Fachanwalt für Steuerrecht & Fachberater für internationales Steuerrecht

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