Update 14. April 2023
Steuerhinterziehung ist, wenn sie vorsätzlich geschieht, eine Straftat und kann sowohl Geldstrafen als auch – bei schweren Vergehen – Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Dabei spielt die Höhe des unterschlagenen Betrags keine Rolle. Man macht sich also bereits ab dem ersten Euro strafbar. Vielen Personen ist jedoch nicht einmal bewusst, dass sie Steuerhinterziehung betreiben. Deshalb zeigen wir Ihnen heute, was Steuerhinterziehung bedeutet, bzw. bei welchen Handlungsweisen dieses Steuervergehen Strafen zur Folge haben kann.
Tatbestand Steuerhinterziehung – bereits der Versuch zählt
Eines vorweg: Auch wenn die Steuerstraftaten von vermögenden Prominenten aufgrund von öffentlichem Interesse im Mittelpunkt stehen, ist das Problem bei Weitem nicht auf diese „Gruppe“ beschränkt. Denn befasst man sich genauer mit dem Thema „Was bedeutet Steuerhinterziehung?“ zeigt sich: Steuerhinterziehung betrifft alle Ebenen der Gesellschaft. Der Tatbestand einer Steuerhinterziehung liegt dann vor:
1. wenn Sie aktiv handeln und falsche Angaben machen, z.B. höhere Werbungskosten angeben.
2. wenn Sie das Finanzamt in Unkenntnis über relevante Einnahmen lassen, z.B. Zinseinnahmen, Erbschaften oder Schenkungen.
Begehen Sie vorsätzlich eine dieser beiden oder beide Handlungen, machen Sie sich strafbar. Aber auch schon der Versuch oder die Beihilfe, falsche Angaben zu machen oder Einnahmen zu verschweigen, gelten als Steuerhinterziehung.
Zudem können Sie sich strafbar machen, wenn Sie zur Einkommensteuer veranlagt werden, aber keine Erklärung abgeben. Allerdings nur, wenn Ihnen das Fehlen der Erklärung eine Steuererleichterung bringt.
Als Beihilfe zur Steuerhinterziehung gilt z.B. Folgendes:
- Sie reichen Ihre eigenen Quittungen, z.B. Tankbelege oder Restaurantrechnungen, an andere Personen weiter, damit diese sie steuerlich absetzen können.
- Sie nehmen eine Arbeitsleistung in Anspruch, ohne die Lohnsteuer abzuführen oder von einem Unternehmen eine Rechnung zu fordern, z.B. bei einer Handwerksdienstleistung. Leisten Sie Beihilfe zur Steuerhinterziehung, so begehen Sie nicht nur eine Straftat, sondern haften auch noch für den Steuerschaden. Entscheidend für die Beurteilung, ob Beihilfe vorliegt, ist die Tatsache, dass der Beihelfer weiß, dass er an einer Straftat beteiligt ist.
Mögliche Folgen der Steuerhinterziehung
Einheitliche Festlegungen bzgl. des Strafmaßes existieren nicht – jeder Einzelfall wird immer individuell betrachtet.
Das Strafmaß für die Steuerhinterziehung hängt im Wesentlichen von der Steuerschuld ab. Der verursachte Schaden entscheidet also darüber, wie das Urteil ausfällt.
Bei Vergehen bis zu 50.000 Euro verhängt das Gericht in der Regel nur eine Geldstrafe. Die Spanne der Geldstrafen ist weit – von 10 bis 360 Tagessätzen. Die Höhe der Tagessätze wird durch § 43 StGB geregelt. Ein Tagessatz entspricht etwa einem 1/30 eines Nettomonatsgehalts.
Wichtig hierbei: Mit der Geldstrafe allein ist der Fall nicht abgehakt, die Steuerschulden müssen trotzdem beglichen werden und zwar mit zusätzlichen Hinterziehungszinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat. |
Eine Steuerhinterziehung über 50.000 Euro wird als schwere Steuerhinterziehung eingestuft. Dann drohen Haftstrafen – abhängig vom Sachverhalt mit oder ohne Bewährung.
Liegt der Steuerschaden bei einer Million oder mehr ist eine Bewährung aber nicht mehr möglich, sodass unweigerlich Haftstrafen mit bis zu 10 Jahren drohen.
Wenn ich Traden möchte auf einer Plattform mit Bitcoin und somit Gewinne erzielen kann . .ist das dann Steuerhinterziehung ? oder muss man das bei jedem Gewinn Auszahlung irgendwo angeben …Lg
Zunächst einmal müssen Sie überhaupt einen steuerpflichtigen Gewinn realisieren. Allein die Möglichkeit der Gewinnerzielung löst keine Steuer aus. Erzielen Sie dann tatsächlich Gewinne, so sind diese in Ihrer Jahressteuererklärung anzugeben. Es wird im Gegensatz zu Bankgeschäften keine Steuer einbehalten, Sie müssen also selbst aktiv werden und die Gewinner ggü. dem Finanzamt erklären.
Guten Tag. Ich vermiete seit 2012 eine Wohnung mit 430€ Miete. (55qm) Rest Eigen Nutzung.(130qm) ich habe nie eine Einkommensteuererklärung abgegeben. Jetzt hat das Finanzamt mich angeschrieben ich soll 2020/21/22 abgeben. Elster hat Rückerstattung angezeigt(Grün). Muss ich mich anzeigen wegen Steuerhinterziehung?
Zur Verwirklichung der Steuerhinterziehung müssten Sie zu wenig Steuern gezahlt haben. Das ist im ersten Schritt zu prüfen. Wenn Sie Steuern nachzahlen müssen, dann sollten Sie über eine Selbstanzeige nachdenken, ob diese in Ihrer Situation noch möglich (wirksam) ist, kann ich aus der Ferne leider nicht beantworten.
Beste Grüße CA